Gaskammern geleugnet: Ministerium beugte sich dem Weisungsrat

Sektionschef Christian Pilnacek hätte Anklage gegen Anwalt für vertretbar gehalten.
Sektionschef Pilnacek versteht Kritik an Verfahrenseinstellung: "Hätten eine Anklage für vertretbar gehalten."

"Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben", behauptete im März der Welser Pflichtverteidiger eines Mannes, der wegen eines Hasspostings vor Gericht stand.

Wegen dieser Aussage sollte dem Verteidiger nun selbst der Prozess gemacht werden, doch das Verfahren wurde auf "Ersuchen" des Weisungsrates eingestellt. Generalprokurator Werner Pleischl argumentierte damit, dass der Anwalt "im Interesse seines Mandanten über das Ziel hinausgeschossen" sei, den Holocaust an sich aber nicht geleugnet habe.

Eine Entscheidung, die am Montag hohe Wellen geschlagen hat: Das Mauthausen Komitee, das oberösterreichische Antifa-Netzwerk und SOS Mitmensch üben heftige Kritik, die Grünen wollen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mit einer parlamentarischen Anfrage auf den Zahn fühlen.

"Grenze überschritten"

Doch der scheint mit der Entscheidung selbst nicht glücklich zu sein, wie Sektionschef Christian Pilnacek zum KURIER sagt: "Wir hätten eine Anklage für vertretbar gehalten, weil die Äußerungen durchaus dem Tatbestand im Verbotsgesetz entsprochen haben könnten." Der Anwalt habe "eindeutig die Grenze dessen überschritten, was in einem Plädoyer möglich ist".

Justizminister Brandstetter beugt sich dennoch dem Weisungsrat. "Es ist die Linie des Ministers, die Empfehlungen umzusetzen. Auch, wenn er anderer Meinung ist", erklärt Pilnacek.

Für den grünen Abgeordneten Karl Öllinger besteht kein Zweifel, dass mit der Äußerung der Verdacht auf Wiederbetätigung nach Paragraf 3h im Verbotsgesetz erfüllt wurde. Erst 2015 wurde in Linz ein pensionierter Arzt verurteilt, weil er die Gaskammer in Mauthausen geleugnet hatte.

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