Opfer zeigt Sextäter wegen Drohung an

Opfer zeigt Sextäter wegen Drohung an
Salzburg und Wien: Verfolgung. Seit 2006 bis zuletzt mehrere Vorfälle

Spätestens in der nächsten Woche sollte jener Sexualstraftäter, dem der Verwaltungsgerichtshof den elektronisch überwachten Hausarrest als Alternative für die Haftstrafe bewilligt hat, die Fußfessel bekommen. Laut aktuellem Erhebungsbericht des Vereins Neustart sind die gesetzlichen Grundlagen nach wie vor gegeben.

Das Opfer, eine im Alter von 15 Jahren von dem Salzburger mehrmals vergewaltigte heute 22-jährige Frau, gibt aber noch nicht auf. Sie hat bei der Polizei in Wien – wo sie inzwischen lebt – eine Anzeige gegen den früheren Hundetrainer wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und Nötigung erstattet. Demnach habe sie der 51-Jährige, zum Teil in Begleitung seiner Ehefrau, seit dem Auffliegen der Vergewaltigung im Jahr 2006 bereits mehrmals verfolgt. Zuletzt im März dieses Jahres.

Zuerst sollen B. und seine Frau die damals 15-Jährige vor deren Schule beobachtet haben. Auch sei es damals zu einer Begegnung bei einem McDonald’s gekommen, bei dem sie mit ihrer Freundin saß, gab das Opfer zu Protokoll: Dabei „machte er mit der Hand eine Geste (er fuhr sich mit der Hand über die Kehle), dass er mich umbringen würde“. Die Freundin machte bei der Staatsanwaltschaft Salzburg Zeugenangaben, „aber keiner hat die Verfolgungen ernst genommen“, sagt das Vergewaltigungsopfer im Gespräch mit dem KURIER.
Nach weiteren unliebsamen Begegnungen an Tagen, an denen das Opfer Bekannte in Salzburg besucht hatte, soll B. die 22-Jährige bei einer Tankstelle abgepasst und sie dort mit den Worten: „I bring di um“ bedroht haben.
„Herr B. ist unberechenbar, ich traue ihm auch , dass er mich umbringen könnte.“

Droh-SMS

Am selben Abend bekam sie eine SMS von einer unbekannten Nummer mit dem Text: „heute hatest du glueck!
Wenn wir dich erwischen, machen wir dort weiter, wo wir aufgehoert haben. Du wirst dir wuenschen, nie geboren worden zu sein!“ Den noch gespeicherten Text zeigte sie der Polizei.
Justizministerin Beatrix Karl könnte per Weisung die Staatsanwaltschaft beauftragen, ein Verfahren gegen B. in Gang zu setzen, meint die junge Frau. In diesem Fall müsste die Fußfessel-Vergabe gestoppt werden.

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