Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen

Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen
Viele Wirte wollen endlich eine Lösung, selbst wenn es ein generelles Rauchverbot wäre.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs dürfte dazu führen, dass immer mehr Lokale rauchfrei werden. Denn Nichtraucher dürfen laut Urteil in Lokalen nicht eine Sekunde dem Tabakrauch ausgesetzt werden. Weder beim Betreten des Lokals noch auf dem Weg zur Toilette.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) begrüßte das Urteil und kündigte scharfe Kontrollen an. Er rechne damit, dass nun viele Lokale auf ein Rauchverbot umsteigen. Knapp 100 Millionen Euro investierten Lokalbesitzer bisher österreichweit in eigens abgetrennte Nichtraucherbereiche. Nun droht vielen eine neuerliche Investition. Für Lokale, die baulich keine Möglichkeiten haben, oder sich den erneuten Umbau nicht leisten können, bleibt nur noch eine Möglichkeit: ein Nichtraucherlokal zu werden.

„Ich will endlich eine gescheite Lösung“, sagt Christine Salchenegger, Chefin des Krah Krah im Wiener Bermuda-Dreieck. 34.000 Euro hat sie in Trennwände samt elektrischer Schiebetüren, eine neue Lüftung und eine moderne Musikanlage investiert. Trotzdem verstößt sie nach dem Urteil gegen das Gesetz. Sie fürchte bereits die nächsten Anzeigen von selbst ernannten Rauchsheriffs. „Mittlerweile bin ich schon so weit, dass ich sage: Es wäre besser, wenn alle Lokale Nichtraucherlokale wären“, sagt Salchenegger. „Dann würde ich als Erstes diese hässlichen Trennwände rausreißen.“

Abwarten

Johannes Jungwirth, Chef des Gasthofs jungWIRT in Göttlesbrunn (NÖ), hat mit dieser Entwicklung gerechnet. In seinem Lokal muss am Weg auf die Toiletten der Raucherbereich durchquert werden. Er will aber mit Maßnahmen noch abwarten.

Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen
Gastronom Andreas Cammerlander ist frustriert von der neuen Raucherregelung für Lokale
Gastronom Andreas Cammerlander in Innsbruck hat in den Nichtraucherschutz in den vergangenen Jahren 20.000 Euro investiert. In einem seiner drei Lokale, dem „Goldenen Dachl“, hat er nach Bekanntwerden des Entscheids nun auf generelles Rauchverbot umgestellt. „Ich habe nicht die Lust, mich jedes Jahr an eine neue Rechtssprechung anzupassen“, sagt der Innsbrucker Wirt frustriert.

Sein niederösterreichischer Kollege Jungwirth pflichtet ihm bei: „ Dann sollen sie gleich ein Rauchverbot machen. Das ist eh nur der Umweg dahin.“

Aus für Bars?

Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen
Johannes Jungwirth, Landgasthaus Der Jungwirt, Göttlesbrunn
Für Teile der Branche sieht Jungwirth jedoch schwarz: „Für Bars und Clubs wäre ein Rauchverbot eine Katastrophe.“ Wird das Urteil umgesetzt, müssten diese auf Raucher verzichten. „Viele werden dass nicht überleben“, glaubt Jungwirth. Manche Barbesitzer resignieren bereits jetzt und wollen ihr Lokal verkaufen: „Ich habe vor zehn Jahren den Fehler gemacht, zurück nach Österreich zu kommen, den ich jetzt korrigiere“, sagt Oskar Grande, Besitzer der gleichnamigen Bar in der Wiener Josefstadt. Er kenne kein anderes Land, in dem man derart mit unsinnigen Abgaben und Auflagen drangsaliert werde. „In meiner Bar rauchen fast alle meine Gäste. Kommt ein generelles Rauchverbot, kann man zusperren und Angestellte entlassen.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof sorgt auch in der Wirtschaftskammer für Aufruhr. „Ich bekomme derzeit Dutzende eMails von besorgten Wirten“, sagt Wilhelm Turecek, Obmann der Sparte Gastronomie in Wien. „Ich verlange daher vom Bundesminister, dass das Gesetz umgehend repariert wird.“ Der Kämmerer hält das Gesetz für weit übertrieben: „Es ist für einen Nichtraucher zumutbar, durch einen Raum zu gehen, in dem geraucht wird. Das sage ich als Nichtraucher.“ Komme ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, rechne er mit einem Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent, sagt Turecek: „Das werden viele Betriebe nicht überleben.“

Am Donnerstag trafen sich die Bundesländervertreter zur Krisensitzung in Villach, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Gemeinsam pocht man auf eine Gesetzesänderung. Zudem diskutiert man in der Wirtschaftskammer bereits über eine Amtshaftungsklage gegen Gesundheitsminister Alois Stöger (SP).

Bestimmung

Laut §13 Absatz 2 ist das Rauchen in mehrräumigen Lokalen erlaubt, allerdings darf kein Rauch in Nichtraucherräume gelangen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs muss jeder Nichtraucher in rauchfreie Räume und auf das WC gelangen können, ohne mit Rauch in Kontakt zu kommen. In vielen Gaststätten ist das nicht der Fall.

Kommentare