Fall Kampusch: "Es hat Pannen gegeben"

Fall Kampusch: "Es hat Pannen gegeben"
Aufregung nach KURIER-Artikel: Oberstaatsanwalt Spitzer verteidigt die Staatsanwälte und räumt Fehler ein.

Die Freude der Justiz über die vom KURIER veröffentlichte Korrespondenz zu einem Ermittlungsverfahren gegen fünf Staatsanwälte hält sich in Grenzen. Die Mitteilungen von Sektionschef Christian Pilnacek und dem Inns­brucker Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer vom Sommer 2011 legen den Verdacht nahe, ein unabhängiger Ermittlungsrichter sollte in seinem Erhebungsdrang gebremst werden. Pilnacek und Spitzer sprechen von "ganz normaler juristischer Auseinandersetzung".

Hintergrund: Fünf hochrangigen Staatsanwälten war vorgeworfen worden, im Zuge des Entführungsfalles Kampusch wesentliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt zu haben. In Innsbruck durfte ein unabhängiger Richter die Befragungen durchführen, die Entscheidung, ob die Staatsanwälte angeklagt werden, oblag jedoch der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Ministerium.

Kurt Spitzer, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, wundert sich, warum die vertrauliche Korrespondenz über die Kompetenzen des Richters überhaupt in die Hände des KURIER gelangen konnte und verteidigt das Vorgehen der Justiz. "Es hat sicher Pannen im Fall Kampusch gegeben. Doch ist das nicht zur Staatsanwaltschaft durchgedrungen."

Keine Beweise

Es habe zwar Ungereimtheiten gegeben, doch gehe es beim Amtsmissbrauch letztlich um den Nachweis der "Wissentlichkeit." Weil die Justiz den ihr weisungsgebundenen Staatsanwälten diese wissentliche Ignoranz von Ermittlungen nicht nachweisen hatte können, wurde das Verfahren Ende 2011 eingestellt.

Ein Kernpunkt im Fall Kampusch als auch im Verfahren gegen die Staatsanwälte war die Frage nach einem möglichen zweiten Täter (die Justiz hatte den Entführungsfall mit einem toten Einzel­täter beendet). Oberstaatsanwalt Spitzer: "Ich schließe nicht aus, dass es mehrere Täter gewesen sind. Aber es haben die Beweise dafür gefehlt."

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