BVT-Affäre: Gericht zerpflückt Suspendierung eines Beamten

BVT-Affäre: Gericht zerpflückt Suspendierung eines Beamten
Chefinspektor erzielt rechtlichen Etappensieg gegen das Innenministerium in der Causa um die nordkoreanischen Passrohlinge.

Die Affäre um die Razzia im Verfassungsschutz (BVT) beschäftigt nicht nur einen neuen U-Ausschuss, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht. Denn die betroffenen BVT-Mitarbeiter, die des Amtsmissbrauchs verdächtigt werden, haben gegen ihre (vorläufige) Suspendierungen Beschwerden eingelegt. So auch Chefinspektor Franz S., seit 33 Jahren unbescholtener Polizist und Experte für Nachrichtendienste aus Asien. Ihm wirft das Innenministerium, sprich sein Dienstgeber vor, gemeinsam mit seinem vorgesetzten Referatsleiter drei verschiedene nordkoreanische Passrohlinge von der Österreichischen Staatsdruckerei beschafft und im April 2016 an den südkoreanischen Nachrichtendienst NIS weitergeben zu haben. Sie dienen zu Vergleichszwecken bzw. zur Aufdeckung von Fälschung.

Das Innenministerium behauptet hingegen, der Chefinspektor hätte durch die Weitergabe seine Dienstpflichten verletzt.

Nun hat der BVT-Beamte mithilfe seines Anwalts Johannes Neumayer einen Etappensieg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem 13 Seiten starken Beschluss den Bescheid über die vorläufige Suspendierung aufgehoben.

BVT-Affäre: Gericht zerpflückt Suspendierung eines Beamten

Anwalt Johannes Neumayer vertritt den suspendierten BVT-Beamten

„Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Rechtsansicht, dass nicht erkennbar ist, was an dem Vorgang schuldhaft rechtswidrig sei und was am angeblichen Besitz von Passrohlingen ein Dienstvergehen sein sollte“, sagt Anwalt Neumayer zum KURIER. Die Richterin geht in ihrer Begründung mit dem Innenressort hart ins Gericht. „Es bleibt völlig offen, inwiefern der Chefinspektor als Mittäter an der im Verdachtsbereich angelasteten Pflichtverletzung mitgewirkt haben soll“, schreibt sie. Das Innenressort verweise nur darauf, dass er die Passrohlinge in seinem Stahlschrank verwahrt hätte.

„Für eine Suspendierung eines Beamten genügt es nicht, dass das Innenministerium den Tatverdacht ausschließlich damit begründet, dass gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren anhängig sei“, heißt es weiter.

Volle Kehrtwendung

BVT-Affäre: Gericht zerpflückt Suspendierung eines Beamten

Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Die Richterin zitiert dazu auch eine BMI-Presseaussendung vom Oktober 2017: „Die drei Musterexemplare (Anm.: der nordkoreanischen Reisepässe) wurden den südkoreanischen Sicherheitsbehörden auf deren Ersuchen übergeben. Der Zweck lag im Aufbau von Kontrollkapazitäten in Bezug auf die Falschmerkmale. Die Musterexemplare dienten dem Vergleich, um eventuelle Falschdokumente erkennen zu können. Das ist ein üblicher und regulärer Vorgang (…).“ Auch kritisiert das Gericht, dass das BMI nicht offengelegt hat, „warum es den außer Streit stehenden Vorgang „nunmehr offenkundig anders beurteilt“. Dazu muss man wissen, dass Chefinspektor weder die Passrohlinge beschafft, noch diese an die Südkoreaner übergeben hat.

Zwar ist die Aufhebung der „vorläufigen Suspendierung“ für den BVT-Mann erfreulich, doch er bekämpft in einem zweiten Schritt die endgültige Suspendierung.

Nun wird er auch der Bestechlichkeit verdächtigt. Die südkoreanischen Behörden sollen ihn und seinen Chef zu einem Urlaub (9.- 13. 5 2016) nach Südkorea eingeladen haben. Laut Anwalt Neumayer handelte es sich um eine genehmigte Dienstreise. Neumayer hat die Beischaffung des Dienstreiseaktes beantragt. Außerdem: Franz S. sprang bei der Reise nur ein, weil ein Vorgesetzter keine Zeit hatte. Laut BVT-Insidern dienen „diese Dienstreisen mit Sozialprogramm“ dem Info-Austausch unter befreundeten Sicherheitsbehörden.

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