Zehn Ehen "scheiterten" fast am Eintrag im falschen Ehebuch

Zehn Ehen "scheiterten" fast am Eintrag im falschen Ehebuch
Die Gemeinde schrieb Paare an, dass ihre Ehen ungültig sind. Ministerien fanden eine Lösung.

Verheiratet oder nicht – so lautet die Frage für zehn Paare im Südburgenland, die in den vergangenen Jahren getraut wurden. Sie wurden von der Gemeinde schriftlich informiert, dass ihre Ehen für nichtig erklärt werden. Viele andere Paare erhielten Vorladungen von der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auch sie sollen wegen ihrer Trauungen befragt werden. Auslöser der Aufregung ist jener Standesbeamte, der die Paare getraut hat.

Wie der KURIER schon im Jänner berichtete, hob der Standesbeamte zu hohe Gebühren für Trauungen ein. Er wurde angezeigt und suspendiert. "Gegen ihn wird wegen Amtsmissbrauchs ermittelt", sagt Staatsanwältin Verena Strnad.

Der Standesbeamte war viel unterwegs und traute Paare auch außerhalb seiner Gemeinde. Was grundsätzlich noch kein Problem ist. Allerdings muss die Gemeinde, in der die Hochzeit stattfindet, den Ort der Trauung und den Standesbeamten genehmigen sowie das Ehebuch zur Verfügung stellen.

Ehebuch

Diese Formalitäten wurden bei zehn Paaren nicht erfüllt: Sie wurden ins Ehebuch der Heimatgemeinde des Standesbeamten eingetragen. "Ich musste diese Paare anschreiben, dass ihre Ehe nichtig ist", sagt der Bürgermeister. Die Anweisung stützt sich auf eine Rechtsansicht des Innenministeriums. "Wenn eine Ehe geschlossen wird, muss das in jenes Ehebuch eingetragen werden, wo die Trauung stattfindet", sagt Nicole Schlaffer von der burgenländischen Gemeindeabteilung. Der Beamte habe die Leute an Orten getraut, an denen er nicht dazu befugt war und somit "als Schein-Standesbeamter fungiert", sagt Schlaffer.

Um den Paaren neue Eheschließungen zu ersparen, gab es am Mittwoch vom Innen- und Justizministerium eine Lösung für den Fall: "Wenn die Ehe ins Personenstandsregister eingetragen wird, ist sie gültig, so die Rechtsmeinung der Experten der Ministerien.

Der Bürgermeister hofft, dass diese Rechtsmeinung hält. Neue Briefe will er erst schreiben, "wenn er es schriftlich hat".

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