Zechpreller 29 Mal verurteilt

Zechpreller 29 Mal verurteilt
Immer wieder bestellt ein 50-Jähriger in Lokalen Hochprozentiges, ohne zu bezahlen. Jetzt fasste er dafür zehn Monate Haft aus.

Es war ein Déjà-vu am Landesgericht in Eisenstadt. "Sie waren ja erst vor einem Jahr bei mir", sagte Richterin Birgit Falb zu dem 50-Jährigen auf dem Anklagestuhl. 28 Vorstrafen hat der Südburgenländer bereits ausgefasst, allesamt wegen Zechprellerei. Und auch diesmal wurden dem 50-Jährigen seine nicht bezahlten Rechnungen in diversen Wirts- und Kaffeehäusern zur Last gelegt. Schadenssumme: 128 Euro.

Am 1. August dieses Jahres wurde der Mann von seiner letzten, einjährigen Gefängnisstrafe entlassen. Doch das Leben in Freiheit währte nicht lange. Zwei Tage, nachdem er in der Justiz­anstalt Eisenstadt "ausgecheckt" hatte, ließ sich der 50-Jährige in sechs Lokalen im Südburgenland sowie in der Steiermark bewirten – wieder ohne zu bezahlen. Er habe mehrere Kleinig­keiten bestellt, immer seien es Jägermeister oder andere Hochprozentige Getränke gewesen, die er geordert habe. Nur eine Woche nach seiner Entlassung klickten erneut die Handschellen, als der alkoholisierte Mann die Zeche von 20 Euro in einem Lokal in Stegersbach nicht begleichen konnte.

"Ich weiß, ich bin schuld. Überall wurde gefeiert, ich habe mich mit dem Trinken nicht mehr zurückhalten können. Als mir dann die Rechnung gezeigt wurde, hatte ich kein Geld", gibt der 50-Jährige vor Gericht zu.

Er gehe seit dem Jahr 1996 keiner bzw. keiner regelmäßigen Beschäftigung mehr nach, erklärte der gelernte Verkäufer. Seither sei er immer mehr dem Alkohol verfallen. Auch der Tod seiner Eltern vor ein paar Jahren habe ihn ziemlich mitgenommen. Seit drei Jahren habe er auch keinen fixen Wohnsitz mehr.

"Ich habe aber bereits Schadenswiedergutmachung geleistet", beteuert der Angeklagte. Nur bei jenen Lokale, von denen er die Kontonummern noch nicht wisse, sei er die Zeche noch schuldig. "Wenn Sie Ihr weiteres Leben nicht in Haft verbringen wollen, müssen Sie etwas ändern", mahnte Richterin Birgit Falb den Angeklagten.

Der 50-Jährige wurde nicht rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt, die Zeit der Vorhaft seit August wird ihm angerechnet. Der Angeklagte versprach auch, sich nach seiner Entlassung im Frühjahr um eine Therapie für eine Alkoholentwöhnung zu bemühen. "Machen Sie alles, damit Sie nicht zu uns zurückkommen", sagt die Richterin.

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