Was von der Wohnbaumilliarde des Bundes im Burgenland ankommt
Von der Anfang 2024 von der damaligen türkis-grünen Bundesregierung beschlossenen Wohnbaumilliarde stünden dem Burgenland rund 50 Millionen Euro zu. Mittels einer Sonderförderrichtlinie des Landes solle dieser Topf möglichst ausgeschöpft werden, sagte Bautenlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) Ende 2024.
Was ist seither passiert?
Von den 50 Millionen Euro seien für den mehrgeschossigen Wohnbau für die Jahre 2024, 2025 und 2026 knapp 34 Millionen Euro reserviert, heißt es auf KURIER-Anfrage aus Dorners Büro. Rund 26 Millionen Euro davon entfallen auf Neubauten, acht Millionen auf Sanierungen.
Fehlen noch 16 Millionen auf die genannten 50. Dabei geht es um vom Bund gewährte Zinszuschüsse für Landesdarlehen. Insgesamt liegen im Topf des Finanzministeriums für alle Bundesländer 500 Millionen Euro. Die Zinszuschüsse gehören nicht unmittelbar zur Wohnbaumilliarde.
Bisher sei aus diesem Zinstopf ein förderbares Volumen über 5,5 Mio. Euro mit einem Anteil von 300.000 Euro an nicht rückzahlbaren Beträgen unterstützt worden, so das Dorner-Büro. 92 Förderfälle wurden positiv erledigt.
Mittel blieben liegen
Die Umsetzung der Wohnbaumilliarde erfolgt schleppend. Nicht nur im Burgenland, wie eine parlamentarische Anfrage der Grünen an den Finanzminister im Frühjahr gezeigt hat.
Zum damaligen Zeitpunkt war Geld aus der Wohnbaumilliarde nur in die Bundesländer NÖ, OÖ, Tirol und Vorarlberg geflossen – und nicht nur reserviert oder zugesichert (je nach Baufortschritt ausbezahlt). Damit Geld fließt, müssen die Ausgaben für Wohnbauförderung im Bundesland höher sein als in den Jahren 2022 und 2023.
Fürs erste Förderjahr 2024 standen dem Burgenland für Neubau 6,5 Millionen Euro, für Sanierung zwei Millionen Euro zur Verfügung. „Bis jetzt“, heißt es aus dem Landhaus, seien im Bereich Neubau „Förderzuschüsse für Projekte aller Wohnbauträger über rund 5,9 Millionen Euro zugesichert“ worden, für Sanierungen „Landesdarlehen von 1,2 Millionen Euro und ein Zuschuss in der Höhe von rund 600.000 Euro.
Liegen gelassene Zuschüsse können zur Hälfte im Folgejahr beansprucht werden.
Das Land ist optimistisch: „Aus heutiger Sicht können die Wohnbauförderungsmittel des Bundes zur Gänze abgerufen werden.“
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