Wiederbetätigung: 29-Jähriger verurteilt

Symbolbild
Eisenstadt: Sieben Monate bedingt und 2.700 Euro Geldstrafe - Urteil nicht rechtskräftig.

Im Landesgericht Eisenstadt musste sich am Donnerstag ein 29-jähriger Deutscher wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes und wegen Verhetzung verantworten. Er wurde schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Dem Mann, der im Nordburgenland lebt, wurde vorgeworfen, im Zeitraum von 2011 bis 2013 in vier Fällen auf einer Internetplattform den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte gepostet zu haben. Unter anderem soll er am 23. November 2013 ein Bild ins Netz gestellt haben, das einen "grinsenden" Adolf Hitler vor einem rauchenden Fabriksschlot zeigte, versehen mit einer beleidigenden Bemerkung über Juden.

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