Bedingte Haft für Trio wegen NS-Wiederbetätigung

Bedingte Haft für Trio wegen NS-Wiederbetätigung
Männer sollen Nazi-Materialien besessen und Ausländern mit Bombenanschlag gedroht haben. Urteil: Sechs Monate - teils rechtskräftig.

Standhaft bekannten sich drei junge Innviertler am Dienstag im Landesgericht Ried zu ihrer Weltanschauung. Sie mögen keine Ausländer und keine Juden, erklärten sie. Obwohl: Juden kennen sie persönlich keine.
Das Trio (18 bis 21 Jahre) musste sich vor Geschworenen wegen NS-Wiederbetätigung verantworten. Vorwurf: Sie sollen ausländischen Bewohnern eines Mehrparteienhauses mit einem Bombenanschlag gedroht haben. Die Burschen wollten betrunken einen Freund abholen. Weil er nicht zu Hause war, begannen sie zu brüllen. Als sich ein Mann beschwerte, drohten sie, das Gebäude zu sprengen.

Weiters sollen die Männer in der Öffentlichkeit mit Gürtelschnallen aufgetreten sein, auf denen der SS-Leitspruch „Meine Ehre heißt Treue“ und „Heil Hitler“ prangte. Die mutmaßlichen Neonazis orderten auch einschlägige T-Shirts und CDs im Internet. Ihre Anwälte bewerteten die Taten als „braune Dummheiten“. Außerdem sei das Verbotsgesetz „nicht mehr zeitgemäß“. Dieses ist ihrer Ansicht nach als „Keule“ gegen staatsgefährdende Aktivitäten gedacht gewesen – und nicht für diesen Fall.

Keine Anklage wurde wegen der Zündung einer Rauchgranate erhoben. Nach Ende einer antifaschistischen Kundgebung am 14. April 2012 in Braunau hatten sie Pyrotechnik auf die Bühne geworfen. Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft – zwei Strafen sind rechtskräftig.

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