Wie es jetzt mit den Gemeindefinanzen weitergeht

46-58678773
Nach dem Platzen des Verkaufs des Müllverbandes an das Land soll es am 20. Oktober die nächste Verhandlungsrunde zur Rettung klammer Kommunen geben. Und Rot-Grün plant zwei Gesetzesänderungen.

Seit Ende 2023 wird um die finanzielle Entlastung der Gemeinden gerungen. Seit einigen Wochen ist klar, dass die ÖVP dem Lösungsvorschlag des Landes - 100 Millionen Euro sofort für den Kauf des gemeindeeigenen Müllverbandes, weitere 250 Millionen Entlastung über zehn Jahre - nicht zustimmt

"Im September", so lautete daraufhin Ende August die Ankündigung der SPÖ, wolle Landeshauptmann Hans Peter Doskozil deshalb mit den Gemeindevertretern darüber diskutieren, wie die Ertragsanteile und Bedarfszuweisungen künftig gerechter verteilt werden können. Laut SPÖ stagnieren die vom Bund kommenden Ertragsanteile, laut Opposition behält sich das Land zu viel Ertragsanteile ein, um "überbordende" Sozialleistungen zu finanzieren. 

Der September ist bald vorbei, wann wird diskutiert? Es gebe eine Einladung für 20. Oktober, ist aus ÖVP-Kreisen zu erfahren, anschließend solle in Arbeitsgruppen weiterverhandelt werden. Im Büro von Doskozil bestätigt man den Termin, man wolle mit "den konstruktiven Kräften" zusammenarbeiten.

Für Gemeindebundpräsident Leo Radakovits, wahrlich kein Scharfmacher, klingt das nicht nach raschen Lösungen. Wie es jetzt weitergehen könne, sei nun eher "unkonkreter geworden", bedauert der ÖVP-Bürgermeister von Güttenbach angesichts von "Feuer am Dach" in zahlreichen Kommunen.

Am Montag hat sich der Oberpullendorfer ÖVP-Bürgermeister Johann Heisz zu Wort gemeldet: Im September habe Oberpullendorf vom Bund rund 221.300 Euro an Ertragsanteilen erhalten, das Land ziehe aber fast 597.000 Euro ab.

Radakovits bringt einen anderen Vergleich: 2022 habe Güttenbach für die Monate Juni, Juli, August  rund 115.000 Euro bekommen, heuer 437 Euro.

Indes plant die rot-grüne Koalition im Landtag zwei Gesetzesänderungen: Die Gemeindeordnung erlaubt künftig einmal in fünf Jahren auch die Aufnahme von Darlehen für laufende Geschäfte - nicht mehr bloß für Investitionen. Dieser Passus soll aber nur für Kommunen gelten, denen es so schlecht geht, dass sie ihren Haushalt konsolidieren müssen. Derzeit befinden sich 30 der 171 Gemeinden in dieser prekären Lage. 

Sie müssen der Gemeindeaufsicht ein Konsolidierungskonzept zur Genehmigung vorlegen. Dann können sie auch auf Zahlungen auf Grundlage des neuen Gemeindefondsgesetzes hoffen. 

Das Gesetz ist erst im Jänner in Kraft getreten, wird nun aber schon an wichtiger Stelle novelliert: Heißt es bisher in § 9 zum Mitteleinsatz: "Das Land Burgenland dotiert den Fonds anlässlich seiner Einrichtung mit einem einmaligen Betrag in Höhe von fünf Millionen Euro", soll es künftig heißen: „in Höhe von bis zu fünf Millionen“

Es können also auch weniger sein. Man wolle nur nicht, dass auf einmal der ganze Betrag im Fonds liege, heißt es aus dem Büro Schneemanns. Bei Bedarf könnten es aber auch mehr als fünf Millionen werden - dazu braucht es dann eine neuerliche Gesetzesänderung.

Kommentare