Pflegeheim-Prozess: "Wer nicht freiwillig kommt, wird gebracht"
Dass sich der Prozess noch mehr in die Länge zieht, missfällt der Angeklagten. Ihre Mimik spricht Bände. Mitte Februar hat am Landesgericht Eisenstadt der Prozess zur juristischen Aufarbeitung der Insolvenz des Pflegeheims Rosengarten in Bad Sauerbrunn begonnen, gestern stand der zweite Verhandlungstag auf dem Programm, erst am 10. September geht es weiter.
Der früheren Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der Betreibergesellschaft DGW wird u. a. zur Last gelegt, vor der Insolvenz Teile des Erlöses aus dem Verkauf der Seniorenresidenz an sich selbst ausgeschüttet zu haben. Sie habe ja auch viel Geld ins Heim gesteckt, so die 64-Jährige, die sich „nicht schuldig“ bekennt.
Die Zeugenbefragungen am Mittwoch drehten sich um die Frage, ob die Anmeldung der Insolvenz samt folgender Schließung der Seniorenresidenz Anfang 2024 unausweichlich war.
Keine Frauenfreundschaft
„Nein“, meinten die Angeklagte und ein „Immobilienjurist“ und früherer Mitarbeiter in einer anderen Firma der Frau. „Ja“, entgegneten der Masseverwalter und eine Kurzzeit-Geschäftsführerin, die ab Mitte Oktober 2023 das Sagen im Heim hatte.
Die Frau, früher Pflegeleiterin in einem Wiener Spital, war über einen Headhunter angeworben worden. Die Aufgabe erschien ihr damals „sehr reizvoll“ – sie war aber bald beendet. Sie habe rasch bemerkt, dass die DGW „finanziell sehr schwach war“ und zur Begleichung „offener Rechnungen“ Forderungen an die Angeklagte und deren Sohn gestellt. Zudem sei auch noch eine Zahlung des Landes über 251.000 Euro ausständig gewesen.
Nachdem das Land in einem „letzten Telefonat“ abgelehnt habe, das Geld anzuweisen, habe sie Insolvenz beantragen müssen, so die Kurzzeit-Geschäftsführerin. Wäre der Gewinn nicht ausgeschüttet worden, würde das Heim noch existieren, ist sie überzeugt. Sie könne sich nicht an offene Rechnungen erinnern, erwidert die Angeklagte empört.
Im September kommen ein Sachverständiger und ein Jurist aus der Firma der Angeklagten zu Wort, der am Mittwoch unentschuldigt fernblieb. „Wer nicht freiwillig kommt, wird gebracht“, kündigte die Richterin an.
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