Weingesetz: Wermutstropfen für Winzer
Der Fortbestand des Uhudlers beschäftigte in den vergangenen Monaten nicht nur die Winzer, sondern auch die Politik. Mit der am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen Novelle zum Weingesetz sollte die Zukunft des Kultgetränkes gesichert sein. Die Vorlage wurde mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der NEOS, verabschiedet. Der Uhudler wird nun offiziell als "Obstwein" deklariert. Doch nicht alle sind von einem "Happy End" überzeugt.
Wie berichtet, war der Fortbestand der Spezialität nach den Gesetzen der Europäischen Union nur befristet zugelassen. Durch die Novelle werden Weine aus Direktträgerrebsorten, aus denen der Uhudler erzeugt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich transferiert. Der Obmann des Uhudlervereins, Harald Kaiser, zeigt sich zufrieden. "Jetzt können wir wieder ruhig schlafen. Denn bis jetzt wussten wir ja nicht, ob wir roden müssen oder nicht."
Die Diskussion um die Zukunft des Uhudlers hatte im Vorjahr begonnen, nachdem einige anonymen Anzeigen gegen Winzer erstattet wurden. Trotz Auspflanzverbotes für Direktträgertrauben waren neue Weingärten mit Ripatella, Concord und anderen Sorten bepflanzt worden. In Folge stellte die Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing Rodungsbescheide aus. Durch die Novelle konnten nun auch diese drohenden Rodung der Rebstöcke verhindert werden.
Josef Pfeiffer vom Uhudlerverein glaubt aber nicht, dass "die Sache nun ausgestanden ist".
"Die Gegner"
"Es hat ja im Vorjahr zehn anonyme Anzeigen gegen uns gegeben. Ich glaube nicht, dass sich die Gegner mit der Lösung zufrieden geben werden." Doch wer sind "die Gegner"? Pfeiffer: "Ich habe keine Ahnung, wer ein Interesse daran haben könnte, dem Weiterbestand einer kleinen regionalen Köstlichkeit zu schaden." Eine Konkurrenz des Uhudlers für andere Weinbauern sieht er nicht. Und auch eine gesundheitliche Gefahr, die dem Uhudler immer wieder nachgesagt wurde, sei nun wissenschaftlich eindeutig widerlegt worden (siehe Zusatzbericht). "Eine Gefahr sehe ich im Bundesland Steiermark. Dort ist die Auspflanzung des Uhudlers nach wie vor verboten", erklärt Pfeiffer.
Obmann Kaiser macht sich auch noch andere Sorgen. Denn eine geschützte Ursprungsbezeichnung sei noch nicht fix und müsse erst beantragt werden. Und es gebe auch noch einen weiteren Wermutstropfen: Den Uhudler werde man – trotz neuer Gesetzeslage – auch im kommenden Jahr nur schwer zum Genießen bekommen. "Wir haben durch die Frostschäden in den Bezirken Güssing und Jennersdorf 80 bis 100 Prozent Ausfälle bei den Reben."
Jahrzehntelang hielten sich hartnäckig Gerüchte um gesundheitliche Schäden, die der Genuss von Uhudler angeblich verursachen soll. Nun konnte Christian Philipp von der Bundesanstalt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg, NÖ, diese Gerüchte im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit widerlegen.
Aus aktuellem Anlass rund um die Diskussion um den Erhalt des Uhudlers und aufgrund der "absurden" Aussagen von Rebzüchter Prof. Fritz Zweigelt habe er sich entschlossen, eine Studie über den Methanolgehalt zu verfassen, erklärt der studierte Lebensmitteltechniker. "Zweigelt hat in einem Fachbuch die spezifische Giftwirkung so beschrieben: Zornexzesse bei Männern, Hysterie bei Frauen, Neigung zu Halluzinationen (...)."
Philipp verglich in seiner Studie den Uhudler mit "herkömmlichen weißen und roten österreichischen Qualitätsweinen" und kam zu folgendem Ergebnis: "Im Zuge der Studie konnte festgestellt werden, dass der Gehalt an Methanol bei keinem der untersuchten Weine die Grenzwerte überschritten wurde. Daraus resultiert, dass keine Gesundheitsgefährdung von Uhudlerweinen ausgeht." Es sei zwar festgestellt worden, dass auf Grund des höheren Pektin-Gehaltes bei Trauben von Direktträgern tendenziell höhere Mengen von Methanol (....) gefunden werden.
"Das bedeutet, dass der Methanolgehalt bei Uhudlerweinen zwar etwas höher ist, als bei anderen Rot- und Weißweinen. Der Genuss des Uhudlers ist unbedenklich."
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