Wann Geschenke an Bürgermeister strafbar sind

Wann Geschenke an Bürgermeister strafbar sind
Was über 100 Euro liegt, kann einen Anfangsverdacht begründen, für die Strafwürdigkeit braucht es aber mehr

Ein „persönliches Geschenk“ des SV Mattersburg zum 60. Geburtstag 2018 hat die Karriere von SPÖ-Landesrat Christian Illedits am 1. August jäh beendet. Ein 100-Gramm-Goldblatt mit einer Widmung des SVM zum heutigen Wert von 5.400 Euro entfaltete erst im Lichte des Bilanzskandals der Commerzialbank – Hauptsponsor des SVM – Sprengkraft.

Illedits war nicht allein, wie Norbert Wess, Anwalt von Bank- und Fußball-Boss Martin Pucher, an die Korruptionsstaatsanwaltschaft schrieb. Hunderte Bankkunden, aber auch Bürgermeister der neun Gemeinden mit Filialen, sollen Gold- oder viel billigere Silbergeschenke erhalten haben.

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Wann Geschenke an Bürgermeister strafbar sind

Neben der Commerzialbank-Zentrale in Mattersburg gab es acht Filialen

„Ich kann‘s beim besten Willen nicht sagen, ob ich zum 50-er 2012 etwas bekommen habe“, so Hirms SPÖ-Bürgermeisterin Inge Posch. Sie habe bei sich kein Präsent gefunden. Laut Auskunft örtlicher Ex-Bankmitarbeiter könnten es höchstens Blättchen im Wert von 100 bis 200 Euro gewesen sein, die ausgeteilt worden wären. Ähnlich, auch was den Wert betrifft, Erhard Aminger, SPÖ-Bürgermeister in Loipersbach: Er könne es nicht ausschließen, das sei sieben Jahre her. Möglich, dass er als Kunde der Bank bedacht worden sei, wie viele andere.

Krensdorfs Karl Izmenyi (ÖVP) hat „vor 10 Jahren etwas gekriegt“, nur einen Bruchteil vom Wert des Illedits-Geschenks. Was es war, wollte Izmenyi nicht sagen.

Josef Haider (ÖVP) aus Zemendorf war trotz vieler Versuche nicht erreichbar.

Christoph Haider (SPÖ) aus Draßburg hat „nichts bekommen“, ebenso Schattendorfs Hans Lotter (SPÖ), allenfalls „eine Flasche Wein“. Riki Reismüller (SPÖ) aus Forchtenstein hatte erst jüngst ihren 60. Geburtstag und erinnert sich an einen Blumenstrauß. Kurt Fischer (SPÖ) aus Baumgarten glaubt, dass er vor 10 Jahren vom Filialleiter ein kleines Präsent bekommen habe, aber „nichts Außergewöhnliches“. Ingrid Salamon, Mattersburger SPÖ-Stadtchefin, hat letzte Woche im Gemeinderat gesagt, sie habe von Pucher „kein Geschenk zum 60. Geburtstag“ erhalten.

Wäre das strafbar? Ein Geschenk über 100 Euro könnte einen Anfangsverdacht begründen, sagt ein vom KURIER befragter Staatsanwalt. Entscheidend seien Details: Ist es ein ungebührlicher Vorteil, den andere (Kunden) nicht bekommen; ist die Zuwendung „zu hoch“; hat der Beschenkte den Vorsatz, sich in seiner Amtstätigkeit beeinflussen zu lassen?

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