Wahlen und Fusionen: Was 2021 auf die Feuerwehren zukommt
Zusammengezogen sind sie schon 2014. Am 1. Jänner 2021 werden sie auch unter gemeinsamen Namen und unter einem Kommando auftreten: Die Fusion der Feuerwehren Deutschkreutz und Girm (Bezirk Oberpullendorf) wurde vor Kurzem im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Weitere Wehren folgen dem Beispiel und rücken 2021 enger zusammen.
Der Grund: Etwa alle 90 Minuten wird eine der 316 Feuerwehren im Burgenland zu einem Einsatz gerufen. Auch wenn die Gesamtzahl der Mitglieder heuer wieder gestiegen ist, so werden die Herausforderungen für die rund 17.500 Freiwilligen immer größer – etwa durch die steigende Zahl der Hochwassereinsätze.
Auch der Strukturwandel in den Dörfern mit hohem Pendleranteil und einer vor allem älteren Bevölkerung macht ein Umdenken notwendig. Unter anderem deshalb wird sich 2021 bei den Feuerwehren einiges ändern. Nicht nur die Wahl der Kommandanten steht bevor, auch weitere Fusionierungen werden umgesetzt.
Elf Wehren in einer Gemeinde
Nach hitzigen Diskussionen, sagen Bürgermeisterin Renate Habetler (SPÖ) und Ortsvorsteherin Petra Katona, haben sich auch Bernstein und der 130-Einwohner-Ortsteil Dreihütten (Bezirk Oberwart) zur Zusammenlegung entschlossen.
Ab 1. Jänner werden die beiden Wehren gemeinsam als FF-Bernstein agieren. „Wir haben viele Ältere in der Ortschaft und viele Pendler. Ich finde die Lösung mit der Fusion positiv, denn es wäre ja schlecht, wenn bei einem Einsatz niemand vor Ort wäre“, sagt Katona. Das Feuerwehrhaus in Dreihütten bleibt weiter bestehen.
Besonders anschaulich für die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Feuerwehren ist die rund 840-Seelen-Gemeinde Weiden/Rechnitz. Elf Ortsteile gibt es dort, bis vor wenigen Jahren waren acht Feuerwehren im Einsatz. Mit Jahresbeginn 2021 werden es vier sein, sagt Bürgermeister Wilhelm Müller (ÖVP).
Warum Fusionen notwendig sind
Sein Vorschlag, gleich eine Feuerwehr für alle Ortsteile einzurichten, sei im Gemeinderat bisher allerdings auf weniger Gegenliebe gestoßen. „Wir sind eine Pendlergemeinde. Entscheidend ist ja auch die Tagesverfügbarkeit“, erklärt der Bürgermeister. Fusionen, ist er sicher, seien oft alternativlos: Die Mitglieder werden teilweise weniger, vor allem bei den Jungen.
Ob sich die Zusammenlegungen finanziell auswirken? Das verneinen sowohl Bernsteins Bürgermeisterin Habetler als auch ihr Amtskollege Müller in Weiden. „Es bleiben ja alle acht Standorte erhalten, in allen Ortsteilen gibt es eine Löschgruppe“, sagt Müller.
"Neue Dynamik"
Die 2018 in der Gemeinde erfolgte Eingliederung der FF Podler in die FF Zuberbach-Podler sieht Michael Höfler, Verwalter bei der genannten Wehr und Mitarbeiter im Gemeindeamt Weiden/Rechnitz, als durchaus gelungen. „Es ist eine Win-win-Situation für beide. Eine neue Dynamik ist entstanden.“ Neue Mitglieder haben sich gefunden. Die Alarmierungen erfolgen in beiden Ortsteilen zeitgleich, gemeinsam rückt man zum Einsatz aus.
Die Uniformen mit der Aufschrift „Deutschkreutz-Girm“ gibt es schon, auch ein gemeinsames Feuerwehrauto, sagt Andreas Reumann, Kommandant der FF-Girm. Er wird sich 2021 zur Wahl für die Funktion als neuer Kommandant stellen.
Inspizierungen, die bisher jede der beiden Wehren durchführen musste, können künftig auf einmal erledigt werden, sagt Reumann. „Einsätze fahren wir ja ohnehin seit Jahren gemeinsam. Durch die Zusammenlegung werden wir uns viel Arbeit und Bürokratie ersparen.“
Mitglieder wählen die neuen Kommandanten
Fusionen sind aber nicht die einzigen Veränderungen, die auf manche Feuerwehren zukommen. Denn unlängst hat die Landesregierung die Verordnung zu den ersten verpflichtenden Wahlen im burgenländischen Feuerwehrwesen beschlossen.
Für Landesfeuerwehrreferent Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) ist die Umsetzung der Wahlverordnung „ein Meilenstein. Ab 2021 haben über 17.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Burgenland die Möglichkeit, ihre Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter in den jeweiligen Gemeinden selbst zu bestimmen.“
Die Wahl wird jeweils durch die Bürgermeister durchgeführt und im Kreise der Feuerwehrmänner und -frauen abgehalten. „Mit der Erfahrung der Bürgermeister als Wahlleiter ist gewährleistet, dass die Wahl ordnungsgemäß abgehalten wird und die Feuerwehren ihre Führungspersonen intern wählen können“, betont Dorner.
Rechtlich geregelt ist durch das neue Gesetz auch die Zusammenlegung von Feuerwehren.
Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinderat mittels Bescheid die Auflösung einer Freiwilligen Feuerwehr beschließen kann, "wenn die für die Einsatzbereitschaft erforderliche personelle und materielle Mindestausstattung der aufzulösenden Feuerwehr nicht mehr sichergestellt ist oder ... 3. die Besorgung der Aufgaben der aufzulösenden Feuerwehr durch eine andere Feuerwehr wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer ist".
"Es gibt dadurch keine Schlechterstellung der Bevölkerung“, sagt Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl. Er sieht eher eine „Gewinnsituation für alle Beteiligten“. Seit 2014 haben sich eine „Handvoll Feuerwehren fusioniert“.
Exakt sind es sechs, die meisten im Südburgenland. „Vor allem in Regionen, in denen die Bevölkerungszahl zurückgeht, macht das Sinn“, erklärt Kögl.
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