Wahlbetrug? Bürgermeister Kölly machte Kreuzerl, wenn Wähler "darauf bestanden haben"

Wahlbetrug? Bürgermeister Kölly machte Kreuzerl, wenn Wähler "darauf bestanden haben"
Am Montag begann der Prozess gegen den Deutschkreutzer Bürgermeister Manfred Kölly, ihm werden Amtsmissbrauch und versuchte Anstiftung zur falschen Beweisaussage vorgeworfen; er weist die Vorwürfe zurück

Mehr als drei Jahre nach den Kommunalwahlen im Oktober 2017 hat am Montag der dreitägige Prozess gegen Bürgermeister Manfred Kölly begonnen. Dem seit 2002 amtierenden Ortschef von Deutschkreutz wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in zumindest 23 Fällen das Prozedere bei Wahlkarten unzulässigerweise abgekürzt zu haben. Der Listenbürgermeister soll vor dem Urnengang 2017 im Rahmen von Hausbesuchen bei "Kaffee und Kuchen" Wahlkarten-Anträge und Wahlkarten selbst mitgebracht und dabei Stimmzettel an Ort und Stelle selbst ausgefüllt haben, indem er bei den Vorzugsstimmen bei sich selbst zwei Kreuze und bei seinem Sohn ein Kreuz gemacht habe. Das sei "nur die Spitze des Eisbergs", so Staatsanwalt Roland Koch in seinem Eröffnungsvortrag, denn bei der Kommunalwahl seien 431 Wahlkarten beantragt worden. Bei 185 sei Manfred Kölly der Zustellungsbevollmächtigte gewesen. Auf rund 70 Stimmzetteln waren nach dem Urnengang und einer Anzeige der örtlichen ÖVP Kreuze gefunden worden, die laut grafologischem Gutachten mit einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 95 Prozent vom Angeklagten stammten. Da für die Auszählung die Wahlkartenkuverts und die anderen Kuverts vermischt werden und somit nicht mehr auf eine bestimme Person zurückführbar seien, habe die Staatsanwaltschaft aber nur 23 gesicherte Fälle in die Anklage aufgenommen, so der Staatsanwalt.

"Wie kommen Sie auf die Idee?"

Kölly, der auch eine Wahlwiederholung im Oktober 2018 deutlich gewinnen konnte, wies die Anschuldigungen auch am Montag vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Lückl zurück, er sehe sich "zur Gänze nicht schuldig". Der von Eva-Maria Kölly verteidigte Bürgermeister des Bündnis Liste Burgenland räumte ein, in manchen Fällen die Kreuze vor den Augen der Wahlberechtigten gemacht zu haben, aber nur "weil sie darauf bestanden haben", so Kölly, dieses Service habe es nur "auf speziellen Wunsch" gegeben. Auf den Hinweis der Richterin, dass Kölly zudem Wahlkarten ohne schriftlichen Antrag den Wahlberechtigten mitgebracht habe, meinte der Ortschef, dass er der Meinung gewesen sei, dass das in Ordnung ist - denn die Anträge seien danach von den Wahlberechtigten immer unterschrieben worden. Viele dieser schon damals betagten Wähler sind mittlerweile verstorben.

Und "wie kommen Sie auf die Idee, dass Sie Wahlzettel ankreuzen dürfen", wollte Richterin Lückl noch wissen? "Es war mir nicht bewusst, dass das falsch war", erwiderte Kölly.

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