Vorfälle im Assistenzeinsatz: Soldaten im Visier der Justiz

Vorfälle im Assistenzeinsatz: Soldaten im Visier der Justiz
In Eisenstadt wird nach einem Schussunfall ermittelt, in Wien wegen eines Falles möglicher Bestechung.

Im Rahmen zweier Verfahren ermitteln die Staatsanwaltschaften Eisenstadt und Wien gegen vier Soldaten des Bundesheeres, die im Assistenzeinsatz im Burgenland eingesetzt waren.

Nach dem Schießunfall, bei dem Anfang Juni an der Staatsgrenze in der Nähe von Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) ein 19-jähriger Milizsoldat schwer verletzt worden war, steht der Verdacht der grob fahrlässigen schweren Körperverletzung gegen den mutmaßlichen Schützen, einen 20-jährigen Milizsoldaten, im Raum. Derzeit warte man auf den Abschlussbericht der Polizei, heißt es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf KURIER-Anfrage.

Disziplinarverfahren

Eine Befragung des Schützen hatte ergeben, dass die beiden Kameraden während des Wachdienstes ihre Dienstpistolen mehrmals vorschriftswidrig ge- und entladen und damit aufeinander gezielt haben. Dabei löste sich ein Schuss und traf den 19-Jährigen in den Brust- bzw. Bauchbereich. Er wurde ins AKH Wien geflogen.

Das Bundesheer hat zudem ein Disziplinarverfahren eingeleitet – und zwar gegen beide Soldaten, sagt Bundesheersprecher Michael Bauer. Dieses Verfahren sei solange ruhend gestellt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Dem Schwerverletzten sei es schon in der Vorwoche den Umständen entsprechend gut gegangen, so Bauer. Er sei im Spitalzimmer bereits erste Schritte gegangen.

Verdacht: Einreise gegen Geld

Ein anderes Verfahren gegen drei Soldaten, die mehreren Personen gegen Geld die Einreise nach Österreich gewährt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nun nach Wien abgetreten. Im Zuge der Ermittlungen habe sich bei einem der drei Beschuldigten der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ergeben. Weil dieser zu dem Zeitpunkt jugendlich war, sei dafür die Behörde in der Bundeshauptstadt zuständig.

Die Soldaten, die an zumindest zwei Grenzübergängen im Nordburgenland Dienst versahen, sollen Fahrer ohne negativen Coronatest bzw. ohne Arbeitsbestätigung einreisen haben lassen. Sie sollen dafür Geld erhalten haben.

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