Von großen und kleinen Pflichten des Revisors der Commerzialbank

Von großen und kleinen Pflichten des Revisors der Commerzialbank
Am Landesgericht Eisenstadt haben zwei geschädigte Kundinnen der Pleitebank das Land als Revisionsbehörde der Bankmutter geklagt

Im Insolvenzverfahren der Commerzialbank Mattersburg (Cb) AG haben laut letztem Zwischenbericht der Masseverwalter mehr als 400 Gläubiger Forderungen von rund 820 Millionen Euro angemeldet.

Verglichen damit scheinen die Summen, die am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt Gegenstand eines Zivilprozesses waren, vernachlässigbar. Aber für eine 46-jährige Mattersburgerin und eine 72-jährige Wienerin geht‘s um ein kleines, hart erarbeitetes Vermögen, das sie vom Land Burgenland erstattet haben möchten.

Die Mattersburger Prophylaxe-Assistentin bangt um rund 87.500 Euro, die Wiener Ärztin, die in Oberpullendorf ein Ambulatorium leitet, um 426.000 Euro.

Der Wiener Anwalt Ernst Brandl, der beide Klägerinnen vertritt, ist der Ansicht, das Land Burgenland habe seine Pflichten als Revisionsverband (der Muttergenossenschaft der Bank, ab 1995 Anm.) „eklatant vernachlässigt“ und müsse daher haften. Johannes Zink wies dies als Rechtsvertreter des Landes kategorisch zurück. Brandl hat in dieser Causa übrigens auch die Republik geklagt, weil er bei Nationalbank und Finanzmarktaufsicht ebenso massive Versäumnisse sieht.

Blindes Vertrauen

Die Mattersburgerin war schon 20 Jahre Kundin der Commerzialbank, ehe sie am 17. April 2020 all ihre Ersparnisse von 246.000 Euro auf ein Konto legte, um eine Eigentumswohnung zu kaufen. „Ich habe darauf vertraut, dass mein Geld bei der Commerzialbank, von der man nur Positives gehört hat, sicher ist“, sagte sie zu Richterin Carmen Pirker. Weil sich der Baufortschritt der Wohnung coronabedingt verzögerte, lag der gesamte Betrag noch am 15. Juli – dem Tag der behördlichen Schließung der Bank – auf dem Konto. 159.000 Euro hat sie von der gesetzlichen Einlagensicherung erhalten (mehr als die üblichen 100.000, weil auch zwei Lebensversicherungen dabei waren).

Die Medizinerin ist 2013 zur Commerzialbank gekommen. Ihr Steuerberater hatte ihr einen Banker mit Beziehungen zur Cb empfohlen, welcher der Ärztin die Bank „in den rosigsten Farben geschildert hat“. Der Berater habe behauptet, hinter der Cb „steht Raiffeisen“, erinnert sich die 72-Jährige. Tatsächlich ist die Commerzialbank entstanden, weil Gründer Martin Pucher im Unfrieden von Raiffeisen geschieden ist.

Bei der Befragung des früheren Leiters der Finanzabteilung des Landes, Engelbert Rauchbauer, und seines langjährigen Stellvertreters Peter E., ging es um die Rolle des Landes als Revisionsbehörde für die genossenschaftliche Bankmutter. Das Land bestellte einen Revisor, erst Gerhard Nidetzky, ab 2007 die TPA – beide prüften auch die Jahresabschlüsse der Bank. Deren Berichte zur Genossenschaft hat E. über viele Jahre auf Auffälligkeiten durchgesehen und nachdem nie welche gefunden wurden, „abgelegt“. Rauchbauer ergänzte: „Eine Pflicht des Revisors, die Commerzialbank zu prüfen, haben wir nie gesehen“. Für Anwalt Brandl wäre genau das die Pflicht des Landes gewesen.

Dass sich das Land dafür desselben Wirtschaftsprüfers wie die Bank bediente, ist für Brandl ein Sündenfall, weil unvereinbar, für Zink hingegen gesetzlich gedeckt - auch Richterin Pirker sah darin kein großes Problem. Auf der anderen Seite machte die Richterin deutlich, dass sie "nicht nachvollziehen" könne, warum die Revision sich nicht auch auf Tochterunternehmen, sprich die Bank, erstrecken könne.

Am Ende sprach E. ein großes Wort gelassen aus. Er habe sich „öfter gefragt“, warum das Land Revisionsbehörde geworden sei, aber keine Antwort gefunden“.

Das Urteil von Richterin Pirker ergeht schriftlich.

 

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