Vier Jahre Haft für fünf Messerstiche

Sein Mandant habe sich „zur Tat hinreißen lassen“, so Anwalt Rast
Insgesamt muss 21-Jähriger fünf Jahre in Haft; er hatte Nebenbuhler attackiert.

Dunkle Hose, weißes Hemd, hellgrauer Pulli – und die Höflichkeit in Person. In einem anderen Leben könnte Almir S. glatt als Traum vieler Schwiegermütter durchgehen. Aber in diesem Leben sitzt der 21-jährige gebürtige Montenegriner, der seit elf Jahren im Burgenland lebt, im Landesgericht Eisenstadt vor Richterin Birgit Falb. Zur Last gelegt wird ihm ein Verbrechen, das nicht nur Schwiegermüttern Alp-träume bereiten kann.

Der arbeitslose Fleischergehilfe soll am 1. März 2017 versucht haben, den 23-jährigen neuen Freund seiner "Ex" zu töten. Die Frage, ob der junge Mann mehr Biedermann oder Brandstifter ist, zog sich am Mittwoch denn auch wie ein roter Faden durch den Schwurprozess. Anklägerin Verena Strnad appellierte dabei an den "Hausverstand" der Geschworenen, Verteidiger Nikolaus Rast bemühte "Hollywood".

Eifersucht

"Fünf wuchtige und gezielte Stiche" mit einem 42,5 Zentimeter langen Fleischermesser habe S. dem Nebenbuhler in der Nacht auf Aschermittwoch in Mattersburg auf offener Straße zugefügt, beschrieb Staatsanwältin Strnad. Es habe "ganzer Heerscharen von Schutzengeln bedurft", damit es "nur" beim versuchten Mord blieb und die Stiche in "Rücken, Schulter und Kopf" nicht tödlich waren. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und konnte knapp zehn Tage nach der Tat aus dem Krankenhaus entlassen werden. Der 21-Jährige habe aber "in Kauf genommen", dass sein Kontrahent sterben könnte, so die Anklägerin. Zudem legten die vier einschlägigen Vorstrafen des noch jungen Angeklagten nahe, dass er bei Konflikten nur eine Lösung kenne – "Gewalt".

Dieses Bild versuchte Rast zu korrigieren, sein Mandant gebe zwar "die Tat an sich zu", sie tue ihm leid und er bereue, aber es sei "schlichtweg falsch", dass S. seinen Nachfolger in der Gunst der Ex-Freundin umbringen wollte. Dafür hätte der Fleischergehilfe nicht das größte Messer einer "ganzen Batterie" genommen, sondern ein kleines, das wisse man schließlich aus den "Rambo"-Filmen mit Sylvester Stallone. Mit dem großen Messer habe S. "das Auto des Nebenbuhlers zerstören" wollen, versicherte Rast. Aber dann habe sich sein Mandant in einer "Explosion eines Gefühlschaos" zu einer "Affekthandlung hinreißen lassen" und den Gegner attackiert – und alles nur, weil er die Trennung von seiner Freundin "nicht verkraftet" habe. "Ich habe nie an einen Mord gedacht", beteuerte der 21-Jährige.

Am Abend dann das nicht rechtskräftige Urteil: Vier Jahre unbedingte Haft wegen versuchten Totschlags, dazu ein weiteres Jahr aus den Vorstrafen. Die Anklage auf versuchten Mord wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen.

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