Verurteilte sollen Ehrenzeichen des Burgenlandes retour geben müssen

Verurteilte sollen Ehrenzeichen des Burgenlandes retour geben müssen
Derzeit ist weder im Landesgesetz noch in der Verordnung der Landesregierung eine Aberkennung von Auszeichnungen vorgesehen.

Der Landtag beschließt in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag ein Gesetz, um Ehrenzeichen auch wieder aberkennen zu können. Derzeit ist weder im Landesgesetz über die Ehrenzeichen noch in der Verordnung der Landesregierung eine Aberkennung von Auszeichnungen vorgesehen.

In anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit sehr wohl.

Dass es sich bei der Gesetzesnovelle um eine „Lex Martin Pucher“ handle, wird allerorts in Abrede gestellt. Gegen den Ex-Banker und Ex-Präsidenten des SV Mattersburg, seit 2017 Träger des Ehrenzeichens des Landes, wird seit der Pleite der Commerzialbank im Sommer 2020 ermittelt. Es gibt bis dato keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

Im eingefügten § 3a heißt es: „Das Recht des Tragens der Auszeichnung ist von der Landesregierung bei Verurteilung der ausgezeichneten Person wegen eines Verbrechens abzuerkennen. Bei Verurteilung wegen eines Vergehens kann eine Aberkennung erfolgen, wenn durch diese Straftat das Ansehen des Bundeslandes Burgenland beeinträchtigt oder geschädigt wird“.

Und im ebenfalls neu eingefügten § 6 des Gesetzes wird deutlich gemacht, dass künftig auch Auszeichnungen aberkannt werden können, die bereits vor Inkrafttreten des novellierten Gesetzes verliehen wurden.

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