Verkehrsbetriebe müssen Vergabeverfahren neu starten
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat der Beschwerde eines privaten Busunternehmens stattgegeben - die Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH (VBB) muss eine neue Zuschlagsentscheidung treffen. Beanstandet wurde vom privaten Betreiber die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe - diese wurde vom LVwG für nichtig erklärt, hieß es am Donnerstag zur APA.
Bei der Ausschreibung geht es um den Linienverkehr im Mittel- und Südburgenland, der KURIER hat berichtet.
Das private Unternehmen aus NÖ hatte einen Nachprüfungsantrag sowie eine einstweilige Verfügung gegen die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe eingebracht. Um die Zuschlagsentscheidung an sich ging es dabei gar nicht. Die Firma war zunächst davon ausgegangen, die Leistung mit eigenen Bussen erbringen zu dürfen und nicht mit jenen der VBB fahren zu müssen.
Das LVwG erklärte die Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots für nichtig und begründete dies damit, dass im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine wesentliche Ausschreibungsbedingung geändert worden sei. Während die ursprünglichen Unterlagen den Einsatz eigener Fahrzeuge zuließen, sei mit der Aufforderung zum Letztangebot verbindlich festgelegt gewesen, die Leistung ausschließlich mit VBB-Bussen zu erbringen. Diese nachträgliche Veränderung habe den vergaberechtlichen Grundsätzen widersprochen.
Im Vergabeverfahren für den Linienbusverkehr muss die VBB nun zu jenem Punkt vor der Aufforderung zum Letztangebot zurückgehen. Auf dieser Basis sei dann die Zuschlagsentscheidung zu treffen.
Für die VBB ist das kein Beinbruch. Das Vergabeverfahren sei „im Grunde bestätigt“ worden, „nur in zwei Details“ würden Nachbesserungen verlangt, so die Reaktion des Landesunternehmens.
Kommentare