Verfassungsgericht bestätigt Oberwarter Müll-Gebühr

Verfassungsgericht bestätigt Oberwarter Müll-Gebühr
Verfassungsgerichtshof bestätigte rechtmäßige Vorgangsweise der Gemeinde. SPÖ findet Müllbehandlungsbeitrag weiter "ungerecht".

Ein Abfallbehandlungsbeitrag, der von der Stadtgemeinde eingehoben wurde, sorgte seit Monaten in Oberwart für Aufregung. Auch bei der Gemeinderatsitzung am Donnerstag war er wieder Thema.

159 Beschwerden wurden gegen die Gebühr eingereicht, „allein 140 waren wortgleich von der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft“, sagt Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP). Die Gebühr wurde bis zum Verfassungsgerichtshof getragen. Der hat nun bestätigt, dass die Vorgehensweise und Höhe der Abgabe von 60 Euro pro Haushalt rechtens ist. „Ich freue mich über die Entscheidung und dass wir jetzt Rechtssicherheit haben“, sagt Rosner vor dem Gemeinderat.

Wegen dieser Müllbehandlungsgebühr ging die SPÖ auch nicht beim Rechnungsabschluss für 2019 mit und stimmte dagegen. „Wir gehen von der Richtigkeit des Zahlenwerks aus, aus bekannten Gründen werden wir aber dagegen stimmen. Für uns ist der Abfallsammelbeitrag nicht gerecht und in dieser Höhe nicht nachvollziehbar, wir wollen uns treu bleiben“, sagt SP-Stadtrat Ewald Hasler. Die ÖVP hat mit ihrer Mehrheit den Rechnungsabschluss abgesegnet.

Positiver Abschluss des Jahres 2019

2019 war ein gutes Jahr für die Gemeindefinanzen. „Wir haben im ordentlichen Haushalt einen Überschuss von 1.806.090,51 Euro und im außerordentlichen Haushalt einen Überschuss von 701.257 Euro“, sagt Rosner. Mehr als 700.000 Euro Schulden wurden abgebaut, Leasingaußenstände um rund 240.000 und Haftungen um 420.000 Euro verringert.

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