Ungarische E-Vignette: Kontrolle ab Grenze mit einigen Fallstricken

Anders als in Österreich ist in Ungarn beim Kauf der Vignette einiges zu beachten
Neue, dauerhafte Kontrollen der E-Vignette in Grenznähe. 60 Minuten Zeit für Nachkauf an einer Verkaufsstelle oder online.

Fährt man auf der A4 bei Nickelsdorf über die Grenze nach Ungarn, wird nach dem Grenzübertritt auf der ungarischen Autobahn M1 elektronisch kontrolliert, ob die E-Vignette gekauft wurde. Bisher gab es nur unregelmäßige mobile Kontrollen.

Das ist nur eine der Neuerungen im ungarischen Straßenverkehr. Neben den verschärften Kontrollen wurde auch das gebührenpflichtige Straßennetz erweitert. Eine weitere wichtige Neuerung hilft Lenkern, die irrtümlich ohne richtige E-Vignette auf einer gebührenpflichtigen Straße unterwegs sind. Seit Anfang des Jahres hat man 60 Minuten Zeit, die Straßengebühr an einer der Verkaufsstellen oder online nachzuzahlen.

Dennoch gibt es weitere Fallstricke für Pkw-Lenker, die in Ungarn auf einer gebührenpflichtigen Straße unterwegs sind. Laut ÖAMTC-Expertin Verena Pronebner kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Eingabe des Kennzeichens oder des Länderkürzels – mit der Folge von Mautnachforderungen: „Für Pkw bis 3,5 Tonnen werden im Zuge einer Nachforderung 14.875 Forint fällig, das sind rund 46 Euro. Bei verspäteter Zahlung steigt der Betrag um ein Vielfaches“, sagt die Juristin des ÖAMTC.

Der Mobilitätsclub hat einige Tipps für Autofahrer gesammelt, damit eine Fahrt nach Ungarn nicht mit einem bösen Erwachen endet. So ist es wichtig, die richtige Fahrzeugkategorie zu wählen, D1 gilt beispielsweise für Motorräder sowie Pkw mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Richtige Schreibweise

Zu Problemen kommt es auch immer wieder deshalb, weil das Kfz-Kennzeichen beim Kauf falsch oder unleserlich geschrieben wurde. Verantwortlich dafür ist der Käufer der E-Vignette, die richtige Schreibweise sollte doppelt überprüft werden. Für eine nachträgliche Änderung der Daten wird eine Gebühr von fünf Euro fällig.

Die Verjährungsfrist bei etwaigen Vergehen beträgt zwei Jahre. Damit der Pkw-Lenker den Kauf einer E-Vignette nachweisen kann, muss er den Beleg aufheben. Dieser bleicht allerdings sehr schnell aus und sollte lichtgeschützt gelagert oder fotografiert werden. Die E-Vignette ist entweder in Österreich an der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf, an ungarischen Tankstellen oder unter www.virpay.hu online erhältlich.

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