Todesopfer nach Alkofahrt mit 1,87 Promille: Lenker muss fünf Monate in Haft

Zusammenfassung
- Ein 22-jähriger Südburgenländer verursachte alkoholisiert mit 1,87 Promille einen Unfall, bei dem eine Frau starb.
- Der Unfalllenker wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon fünf Monate unbedingt, aufgrund grob fahrlässiger Tötung.
- Richterin betont spezial- und generalpräventive Gründe für die Haftstrafe, um ein Warnsignal zu setzen.
"Wie geht es Ihnen"? fragt die Richterin den jungen, blassen Mann auf der Anklagebank. "Nicht gut", antwortet der Südburgenländer kaum hörbar. Er mache eine Therapie und nehme Tabletten, fügt er hinzu.
Verantworten muss sich der 22-Jährige am Montag im Landesgericht Eisenstadt, weil er im Morgengrauen eines Sonntags im vergangenen August auf der B63a zwischen Oberwart und Unterwart einen Unfall verursacht hat, bei dem eine 48-jährige Frau aus Ungarn getötet und vier Personen zum Teil schwer verletzt wurden.
Der 22-Jährige hatte nach einem Fest im Bezirk Oberwart 1,87 Promille Alkohol im Blut und war mit 157 statt der erlaubten 100 km/h auf die Gegenfahrbahn geraten, wo er laut Gutachten zuerst ungebremst gegen das Fahrzeug der Ungarin krachte und danach gegen ein dahinter fahrendes Auto eines 52-jährigen Einheimischen.
Er sei wohl am Steuer eingenickt und habe deshalb das Gaspedal des Automatikwagens durchgedrückt, mutmaßt der Unfalllenker.
Im Fond seines Wagens saßen zwei Freunde, die er nach Hause bringen wollte. Auch sie wurden, wie der Fahrer, verletzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen deshalb grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Er bekennt sich grundsätzlich schuldig.
In diesem Zustand, sagt die Richterin, würde sie "nicht auf die Idee kommen", ein Auto zu lenken. Das wollte er auch nicht, beteuert der Anwalt des 22-Jährigen, Christoph Hatvagner, der seinen Mandanten "seit der Geburt kennt" und deshalb wisse, dass er ein "sehr gewissenhafter Mensch" sei, der nie etwas trinke, wenn er fahre.
Normalerweise. Denn in dieser Nacht sei es "leider anders gekommen".
Der 22-Jährige, der ansonsten stets der nüchterne Fahrer in seiner Freundesgruppe sei, habe auch an diesem Wochenende zunächst keinen Alkohol getrunken. Erst nachdem er sein Auto bei der Großmutter eines Freundes abgestellt und vereinbart hatte, beim Freund zu übernachten, habe er gefeiert - und "alles Mögliche getrunken".
"Warum sind Sie dann doch noch ins Auto gestiegen?" stellt die Richterin die ebenso entscheidende wie - für den Angeklagten und die im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen des Todesopfers - quälende Frage.
Ein Freund, der am Sonntagvormittag arbeiten musste, habe darum gebeten, ihn heimzubringen, erzählt der Angeklagte. "Aus Leichtsinn habe ich zugesagt". Er habe gedacht, "es geht noch“.
Der Freund bestätigt das im Zeugenstand nicht, weil er sich schlicht an nichts mehr erinnern könne: "Ich war stark alkoholisiert", gibt der 23-Jährige zu Protokoll. Auf den Einwurf der Richterin, er habe doch nur vergleichsweise moderate 0,8 Promille intus gehabt, entgegnet er: Dieser Wert sei erst am Sonntag, um 11 Uhr, gemessen worden, Stunden zuvor seien es sicher mehr gewesen.
Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate Haft, davon zehn bedingt. Warum der 22-Jährige, der sich zuvor noch beim Witwer und dem Sohn der getöteten Frau aus Ungarn entschuldigte, fünf Monate ins Gefängnis muss, begründete die Richterin mit „spezial- und generalpräventiven Gründen“.
Sie glaube ihm zwar, dass er das Auto stehenlassen wollte, aber ein gänzlich bedingte Strafe wäre aus ihrer Sicht kein „ausreichendes Warnsignal“. Es müsse klar sein, dass man inhaftiert werden könne, wenn man einen tödlichen Unfall verursache.
Er sei "nicht böse" auf den Angeklagten, sagt der Witwer der 48-Jährigen, aber er wolle, "dass ihm klar ist, was er getan hat".
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