Neue Vorwürfe gegen Rinderbetrieb, diesmal im Nordburgenland
Hinweise auf Missstände im Norden, Behörden sehen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Von Gernot Heigl
Nach Bekanntwerden massiver Tiermissstände auf einem Rinderhof im Bezirk Güssing, bei dem kranke Tiere und abgelagerte Kadaver festgestellt wurden (der KURIER berichtete), gibt es nun auch schwere Vorwürfe gegen einen Betrieb im Nordburgenland. Die Behörden gehen den Hinweisen nach, sehen derzeit jedoch keinen akuten Handlungsbedarf.
Seitens des Landes heißt es: „Der aktuellen Beschwerde wurde bereits durch eine rasche Ersterhebung zum Ausschluss tierschutzrechtlich notwendiger Gefahr-in-Verzug-Maßnahmen nachgegangen. Im Zuge dieser Erhebung konnten lediglich geringe Mängel erkannt werden, die behoben wurden. Die Rinder zeigten normales Verhalten (Futter-, Wasseraufnahme, Säugen, Wiederkauen etc.).“
Der anonyme Hinweisgeber, der auch die für Landwirtschaft zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) schriftlich informierte, spricht hingegen von schweren Missständen.
Schon länger bekannt?
Demnach soll seit Jahren bekannt sein, dass es dort infolge fragwürdiger Tierhaltung zu toten Rindern komme und Jungtiere länger als erlaubt ohne die vorgeschriebenen Ohrmarken gehalten würden. Den Behörden wirft der anonyme Anzeiger Untätigkeit sowie das Ignorieren von Hinweisen vor.
In einer Stellungnahme teilt das Land dazu mit: „Der betreffende Betrieb wurde in den letzten Jahren laufend einer tierschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen.“ Ergänzend wird angeführt: „Jede Beschwerde wird stets einer eingehenden tierschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen, gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen vorgeschrieben bzw. der Sachverhalt einer verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung unterzogen.“
Unabhängig davon hätte vor Kurzem eine behördliche, von der Veterinärdirektion vorgeschriebene umfassende Konditionalitätskontrolle stattfinden sollen. Mit dieser speziellen Überprüfung soll geklärt werden, ob ein Empfänger von staatlichen oder europäischen Fördermitteln, insbesondere in der Landwirtschaft, die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen erfüllt und grundlegende Standards in den Bereichen Umwelt, Klima, Tierschutz und Arbeitssicherheit einhält. Zu dieser Inspektion kam es allerdings nicht. Laut Auskunft des Landes musste „die Konditionalitätskontrolle verschoben werden, da der Betriebsführer aus zwingenden Gründen nachweislich verhindert war“.
Zudem erklärt die Behörde: „Seitens der Amtstierärztin wurde dennoch letzten Donnerstag eine weitere tierschutzrechtliche Kontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Begehung konnten grundsätzlich keine Mängel festgestellt werden: Es gab eine neue Strohauflage, eine trockene Liegefläche, frisches Tränkewasser sowie frische Luzerneheu-Rundballen. Bei der Begehung zeigten die Rinder ein normales Verhalten.“
Ermittlungen in Güssing
Gegen den Betrieb im Bezirk Güssing hingegen ermittelt, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Auslöser für die dortigen Kontrollen war ebenfalls eine anonyme Anzeige. „Es wurden sicherheitsbehördliche Erhebungen wegen Tierquälerei eingeleitet. Die Polizei ist mit Ermittlungen beauftragt“, sagt Staatsanwältin Petra Bauer.
Nicht für die betroffenen Stallungen mit den massiven Missständen und damit auch nicht für die kranken Rinder, sondern für seine Milchkühe verfügte der landwirtschaftliche Betrieb über ein AMA-Gütesiegel. Pressesprecherin Carmen Brügger sagt: „Da gab es natürlich laufend Kontrollen, die allerdings keine Auffälligkeiten gezeigt haben.“ Inzwischen wurde der Betrieb im Bezirk Güssing vom AMA-Gütesiegel ausgeschlossen.
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