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Tierkadaver auf einem Rinderbetrieb: Ermittlungen laufen

Missstände in einem Betrieb mit AMA-Gütesiegel im Bezirk Güssing. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, eine Gesundheitsgefahr für Konsumenten wird nicht gesehen.
Schwarze Kuh mit nassem Fell schaut direkt in die Kamera, im Hintergrund grünes Gras.

Von Gernot Heigl und Michael Pekovics

Wegen massiver Missstände bei der Haltung von Rindern ermitteln die Behörden gegen einen Landwirt im Bezirk Güssing. Bei dem Bauern soll es sich nach KURIER-Informationen um einen Betrieb handeln, der für einzelne Tiere bereits Prämierungen bei Rassenschau-Veranstaltungen erhalten hat.

Bestätigt ist mittlerweile: Sowohl die Veterinärbehörde als auch die Polizei waren bereits mit der Causa befasst. 

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigt ein laufendes Verfahren. „Es gibt eine Anzeige. Deshalb wurden sicherheitsbehördliche Erhebungen wegen Tierquälerei eingeleitet. Die Polizei ist mit Ermittlungen beauftragt“, sagt Staatsanwältin Petra Bauer.

Wegen des laufenden Verfahrens könnten keine weiteren Details bekannt gegeben werden. Für den Landwirt gilt die Unschuldsvermutung, die strafrechtlichen Ermittlungen laufen.

„Gefahrenabwehr“

Auch das Land Burgenland bestätigt wesentliche Eckpunkte des Falls. Demnach führte die BH Güssing bereits am 8. April eine „unangekündigte, umfassende veterinärbehördliche Kontrolle“ des Betriebes durch. Aufgrund der vorgefundenen Zustände seien „sofort Maßnahmen zur Sicherung des Tierwohls und zur Gefahrenabwehr“ eingeleitet worden. Nachkontrollen fanden am 10., 13. und 20. April statt. Seither werde der Betrieb engmaschig kontrolliert.

Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind schwerwiegend. Es geht um den Gesundheitszustand von Tieren, die Beschaffenheit der Stallungen und den Verdacht nicht artgerechter Haltung. Das Land bestätigt, dass auf dem Gelände Tierkadaver vorgefunden wurden. Wie viele tote Tiere dort lagen und wie lange sie dort bereits abgelegt waren, wurde nicht konkret beantwortet. Es sei aber eine umgehende Entsorgung durch die Burgenländische Tierkörperverwertung veranlasst worden.

Euthanasie angeordnet

Auch die Frage einer möglichen Umweltgefährdung wurde geprüft, es sei aber keine Grundwassergefährdung festgestellt worden. Auch Notschlachtungen habe es laut Auskunft des Landes nicht gegeben, wohl aber eine Euthanasie. Der Unterschied ist wesentlich: Während Fleisch nach einer Notschlachtung unter bestimmten Voraussetzungen noch in die Lebensmittelkette gelangen kann, wird ein euthanasiertes Tier über die Tierkörperverwertung entsorgt.

Die festgestellten Missstände hatten Folgen: Die Amtstierärztin leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein, zudem wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei erstattet. Wie groß der Tierbestand damals tatsächlich war, bleibt offen. Die kolportierte Zahl von rund 500 Rindern wird nicht bestätigt. Eine fixe Höchstzahl nach dem Tierschutzgesetz gibt es nicht; entscheidend sind die Vorgaben der Tierhaltungsverordnung, etwa zu Platzangebot und Haltungsbedingungen.

Brisant ist, dass bei einer regulären Kontrolle im September 2025 noch „keinerlei Auffälligkeiten oder Mängel“ festgestellt worden sein sollen. Die jüngsten Kontrollen wurden durch eine anonyme Anzeige ausgelöst.

AMA-Gütesiegel?

Heikel ist auch, dass der Betrieb ein AMA-Gütesiegel besitzt. Die BH Güssing ersuchte die AMA umgehend um eine Überprüfung. Für teilnehmende Betriebe gelten eigene Richtlinien, deren Einhaltung durch unabhängige Kontrollstellen geprüft wird. Für einen Verkauf von Fleisch ab Hof gibt es keine Anhaltspunkte. Schlachtungen außerhalb von Schlachthöfen wären genehmigungspflichtig.

Keine Gefahr im Essen

Eine Gesundheitsgefahr für Konsumenten wird laut Land nicht gesehen. Tiere, die in die reguläre Lebensmittelkette gelangen, müssen vor der Schlachtung einer Lebendschau und danach einer Fleischuntersuchung unterzogen werden. Nur taugliches Fleisch wird für Handel und Verzehr freigegeben.

Trotz der festgestellten Missstände wurde der Betrieb nicht behördlich gesperrt. Laut Land lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebssperre nicht vor. Auch die „Lizenz zur Tierhaltung“ sei nicht entzogen worden. Die von der Behörde erteilten Vorgaben und Auflagen würden vom Betrieb derzeit laufend umgesetzt.

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