Telefonbetrug: Verkäuferin nannte Codes von Geschenkkarten

Immer wieder versuchen betrügerische Anrufer ihren Opfern Geld zu entlocken.
Betrügerin täuschten mittels "Call-ID-Spoofing" Anruf aus der Konzernzentrale vor, Schaden im vierstelligen Bereich.

Der Vorfall ereignete sich laut Aussendung der Polizei von Mittwoch bereits am Montag Nachmittag. Die Angestellte eines Supermarktes in Winden am See nahm einen Anruf entgegen, dieser kam vermeintlich aus der Konzernzentrale. Die Anruferin gab an, dass es seit einiger Zeit  Aktivierungsprobleme bei bestimmten Geschenkkarten gebe. Sie rufe an, weil diese deaktiviert werden müssen. Davor sei es aber nötig, die Karten zu aktivieren.

Die Angestellte aktivierte daraufhin die Karten und gab die Codes an die Anruferin weiter. Durch die Tat entstand ein Schaden in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages.

Möglich wurde dieser Betrug erst dadurch, dass die Betrügerin glaubhaft vortäuschte, aus der Konzernzentrale des Supermarktes anzurufen. Dies ist durch das sogenannte „Call – ID – Spoofing“ möglich. In einem solchen Fall wird durch den Anrufer eine falsche Identifikation übermittelt, sodass am Display des angerufenen Telefons eine beliebige Telefonnummer aufscheint.

Dieses Verfahren kam erstmals im Jahre 2004 zur Anwendung und ist verboten. Trotzdem gibt es eigene Anbieter für das Call-ID-Spoofing ("Spoofing-Dienste"), die die Möglichkeit zur Eingabe einer Nummer oder Information geben, die auf dem Display des Angerufenen angezeigt werden sollen. Diese Dienste sind in aller Regel kostenlos und mittlerweile sogar als App erhältlich.

Die Polizei rät, bei Anrufen vermeintlicher offizieller Stellen, welche zur Zahlung von Geldbeträgen auffordern, grundsätzlich skeptisch zu werden und nicht auf die Forderungen einzugehen. Im Zweifel sollte man nach solch einem Anruf bei der Behörde oder dem Unternehmen zurückrufen und nachfragen.

Wichtig ist außerdem, sich den Zeitpunkt des Anrufs, wichtige Details wie den Namen des Anrufers sowie die Kontonummer, auf die etwaige Geldforderungen überwiesen werden sollen, aufzuschreiben. Im Anschluss daran sollte man die Polizei verständigen. Auch die Überprüfung der anrufenden Nummer in Form eines Rückrufes mittels eines zweiten Telefons während des Gesprächs ist empfehlenswert. Kommt kein Besetztzeichen, ist Vorsicht geboten, es könnte sich um einen Call-ID-Spoofing Anruf handeln.

Zudem sollte man es  generell vermeiden, persönliche oder sensible Informationen am Telefon weiterzugeben. Stattdessen sollte lieber ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Anfrage vereinbart werden, um sicher zu gehen.

Kommentare