Supermärkte nur im Ortskern? Handel ortet Verfassungsbruch

Supermärkte nur im Ortskern? Handel ortet Verfassungsbruch
Eine geplante Novelle der SPÖ-Landesregierung stößt auf Kritik, der zuständige Landesrat Dorner verteidigt die Pläne

Das hehre Ziel der Landesregierung, Errichtung und Erweiterung von Supermärkten künftig nur mehr im Ortskern zu erlauben und die Verkaufsfläche von 800 auf maximal 500 m2 zu verringern, stößt auf heftigen Widerstand. Zur geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes gab es im Rahmen der nun beendeten Begutachtung zwölf Stellungnahmen – vom Finanzministerium bis zu den Handelsriesen Spar und Rewe. Der Tenor ist kritisch.

Der Handelsverband merkt etwa an: „Der Entwurf schießt (...) in mehrfacher Weise über das Ziel hinaus und sieht Regelungen vor, die wegen Verletzung der Eigentums- und Erwerbsfreiheit sowie wegen Verletzung des Vertrauensschutzes evident verfassungswidrig sind“. Rewe (Billa, Penny, Bipa, Adeg) sieht aufgrund der Novelle „sämtliche Projektentwicklungsaktivitäten im Burgenland für die kommenden Jahre gefährdet“. Aber auch das Bundesdenkmalamt hat Bedenken: Landeskonservator Peter Adam befürchtet „einen starken Druck auf die historischen Bestandsbauten und das überlieferte Ortsbild“.

Die Novelle soll im März im Landtag beschlossen werden und im Mai in Kraft treten. ÖVP-Obmann Christian Sagartz hat sich schon einen Reim gemacht: „Die neuen Auflagen machen es für die meisten Nahversorger im Burgenland unmöglich, Umbauten umzusetzen. Die Lebensmittelversorgung im Burgenland ist damit gefährdet.“

Reparatur des Gesetzes

Besonders pikant: Die geplante Änderung des Raumplanungsgesetzes ist der Versuch, frühere Fehler zu korrigieren. 2019 war im Zuge einer Gesetzesnovelle die zulässige Verkaufsfläche von Einkaufszentren angehoben worden. Der vielleicht nicht bedachte, aber jedenfalls unerwünschte Nebeneffekt: Neue und größere Supermärkte schossen seither am Ortsrand aus der grünen Wiese, bestehende Standorte in den Ortszentren wurden stillgelegt. Mit dem aktuellen Vorstoß will die rote Landesregierung „weiteren Wildwuchs von Supermärkten unter Bedachtnahme auf die Sicherstellung der Nahversorgung sowie unter Berücksichtigung des Ortsbildes“ verhindern. Neben der oben erwähnten Kritik gibt es dafür aber auch Lob. Die Grünen sehen die Novelle als eigenen Erfolg, ihr „unermüdlicher Einsatz für mehr Bodenschutz“ trage nun Früchte.

Supermärkte nur im Ortskern? Handel ortet Verfassungsbruch

Künftig soll es nur noch im Ortskern neue Supermärkte geben

„Von einem Verfassungsbruch kann überhaupt keine Rede sein“, reagierte  ein Sprecher von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) auf die Kritik an der Novelle zum Raumplanungsgesetz.  Für das Land ist die Aufregung nicht nachvollziehbar, denn bei der Erarbeitung des Gesetzes seien auch Verfassungsrechtsexperten einbezogen worden. Auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts „kam kein Einwand“.

Die geplante Gesetzesnovelle solle „unnötigem Flächenverbrauch entgegenwirken, die Verschandelung  durch leer stehende Betriebsbauten verhindern und Möglichkeiten zur Belebung der Ortskerne schaffen“, betont das Land. In den meisten anderen Bundesländern würden bereits ähnlich einschränkende Maßnahmen ergriffen. Die bestehende Versorgung mit Supermärkten sei ohnehin gut: Schon heute hätten 60 Prozent der Burgenländer „einen Supermarkt in 1 km Entfernung, 38 Prozent in maximal 5 Kilometer“.

 

 

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