Stimmen gehört: 25-Jähriger nach Attacke auf Kollegen eingewiesen

Stimmen gehört: 25-Jähriger nach Attacke auf Kollegen eingewiesen
Der Mann wurde aufgrund paranoider Schizophrenie als nicht zurechnungsfähig eingestuft.

Ein 25-jähriger Bauarbeiter ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im vergangenen Oktober auf einer Baustelle in Neusiedl am See versucht haben soll, einen Arbeitskollegen mit einem Stanleymesser zu töten. 

Zum Tatzeitpunkt war der Mann laut Gutachten wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Einweisung wurde vom Geschworenengericht unbedingt ausgesprochen. Eine bedingte Nachsicht sei nicht möglich, weil die Gefahr bestehe, dass der Syrer in Zukunft weitere ähnliche Taten begehen könnte, erläuterte Richterin Karin Lückl. Sowohl der Betroffene als auch die Staatsanwaltschaft nahmen die Entscheidung an.

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Attacke bei Telefonat

Den 35-jährigen Kollegen, der bei dem Vorfall eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals erlitt, habe der Bauarbeiter erst am selben Tag kennengelernt, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Als dieser telefonierte, habe der Betroffene ihn unvermittelt attackiert und ihm in den Hals geschnitten

Bei der Polizei habe er dann angegeben, er habe sich verfolgt gefühlt und gedacht, dass der Kollege mit den Verfolgern unter einer Decke stecke. Man könne „eigentlich nur von Glück reden“, dass der Verletzte überlebt habe, meinte die Staatsanwältin. Ein Sachverständiger erläuterte, dass die Halsschlagader nur knapp verfehlt worden sei.

Der Syrer gab vor Gericht an, er habe Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, er solle auf den 35-Jährigen mit einem Messer einstechen. „Ich war nicht bei mir“, betonte er. Im Nachhinein bereue er die Tat: „Ich habe das Gefühl, dass das falsch war.“

Im Prozess verhandelt wurde auch ein zweiter Vorfall in Wien, bei dem der Betroffene einen Musiker mit zwei abgebrochenen Glasflaschen angegriffen haben soll. Das sahen die Geschworenen jedoch nicht als erwiesen an und sprachen den 25-Jährigen frei.

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