Staatsanwalt verzichtet auf Berufung

Staatsanwalt Christian Petö (stehend im Hintergrund) verzichtet auf eine Berufung gegen das Urteil über den Halloweenschützen (links vorne)
Urteil von 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, ist damit rechtskräftig. Kein Comeback in der FPÖ für den Schützen.

Oliver L., der am Halloweenabend des vergangenen Jahres in Großhöflein auf eine 13-jährige Schülerin und Spitzenleichtathletin geschossen hatte, war am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt wegen schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, verurteilt worden und hatte das Urteil umgehend akzeptiert - zumal er das Gefängnis dank Anrechnung der U-Haft schon am 21. März verlassen darf. Staatsanwalt Christian Petö, der auf absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87, Abs. 1 StGB) plädiert hatte, erbat zunächst Bedenkzeit. "Die Staatsanwaltschaft wird nicht berufen", teilte deren Sprecher Roland Koch am Donnerstag auf KURIER-Anfrage mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der 32-jährige Schütze aus dem Mittelburgenland war bis zu seiner Tat auch Vize-Bezirksparteichef der Freiheitlichen in Oberpullendorf gewesen, wurde aber Anfang November letzten Jahres aus der Partei ausgeschlossen. Parteichef Hans Tschürtz hatte damals eine Rückkehr von L. in den Schoß der Partei nicht ganz ausgeschlossen. Zunächst müsse man den Ausgang des Verfahrens abwarten, dann sei allenfalls ein Antrag auf Wiederaufnahme in die Partei möglich, hatte Tschürtz damals gesagt. Und heute? Nach der Verurteilung habe sich diese Frage erledigt, sagte der blaue Frontmann am Donnerstag zum KURIER. Eine Wiederaufnahme von L. in die FPÖ sei nunmehr ausgeschlossen.

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