„Spitzelei“ in Zurndorf? Jetzt gibt es zwei Anzeigen
Spitzfindigkeiten rund um den Meldestatus von Bürgern gehören vor Kommunalwahlen zur politischen Folklore. Aktives und passives Wahlrecht sind laut Gemeindewahlordnung an den (Haupt-)Wohnsitz gekoppelt, wo sich der wirtschaftliche, berufliche, familiäre oder gesellschaftliche Mittelpunkt des Lebens befindet, „wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen“.
In Zurndorf soll es nicht bei Spitzfindigkeiten geblieben sein.
Jedenfalls hat Andreas Schweitzer, Gemeinderat der Interessensgemeinschaft Zurndorf (IGZ), Anzeige gegen Michael Friedl wegen „gefährlicher Drohung“ erstattet; Friedl hat Schweitzer wegen Körperverletzung angezeigt – für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Zwei Versionen
Worum geht’s? Wie der KURIER berichtet hat, sieht sich Schweitzer – im Zivilberuf Anwalt und Detektiv – von SPÖ-Bürgermeister Werner Friedl „ausspioniert“. Demnach habe Michael Friedl auf Bitten des Ortschefs im Umfeld Schweitzers zu erkunden versucht, ob der IGZ-Gemeinderat dauernd in Zurndorf wohne, ergo dort seinen Hauptwohnsitz habe.
Dass sein Namensvetter nachgefragt habe, hat der Bürgermeister nicht bestritten, einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl im Oktober sehr wohl. Vielmehr müsse er als Meldebehörde Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen. Am Sonntag vor knapp zwei Wochen kam es zum Zusammentreffen zwischen Schweitzer und Michael Friedl, das die beiden unterschiedlich schilderten: Laut Friedl habe Schweitzer nach ihm getreten. Das weist Schweitzer zurück, vielmehr sei er von Friedl „vulgär“ beschimpft worden. Das sei eine „Lüge“, kontert wiederum Michael Friedl. Mehr will er vor einem Termin bei seinem Anwalt nicht sagen. Von der Polizei einvernommen wurden beide noch nicht. Schweitzer findet das alles „traurig“.Thomas Orovits
Kommentare