Schwere Vorwürfe gegen Asylrechtsberater

Symbolbild
Der Berater aus dem Burgenland soll für 500 Euro eine raschere Entscheidung in einem Asylverfahren versprochen haben. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung prüft die Vorwürfe.

Ein Asylrechtsberater, der für den "Verein Menschenrechte" in Eisenstadt arbeitet, soll 500 Euro für eine raschere Bearbeitung eines Bescheids verlangt haben. Ins Rollen gebracht hat den möglichen Kriminalfall ein Asylwerber aus dem Irak. Er legte als Beweis zwei Tonaufnahmen von Gesprächen mit dem ägyptisch-stämmigen Berater vor.

Die Aufnahmen wurden Ö1 und der Presse anonym zugespielt. Demnach brachte der Rechtsberater einmal sogar den zuständigen Asylbeamten ins Spiel, und ob dieser einen Teil des Geldes bekommen sollte. Das Asylamt und der vom Innenministerium finanzierte „Verein Menschenrechte“, sind in Eisenstadt im selben Gebäude angesiedelt.

Gerüchte um höhere Beträge

Laut Ö1-Morgenjournal habe der Rechtsberater aber wohl alleine gehandelt. Davon geht jedenfalls der irakische Asylwerber aus: „500 Euro, das ist sehr wenig für ein schnelles Asylverfahren und deshalb habe ich gedacht, er will mich einfach hereinlegen und das Geld in die eigene Tasche stecken. 2.000 bis 3.000 Euro - das wäre etwas anderes, aber nicht 500."

Der mit dem Fall befasste Rechtsanwalt Christian Schmaus sagte im Ö1-Morgenjournal, dass es unter Asylwerbern Gerüchte gebe, dass es auch um höhere Beträge gegangen sei. Je nachdem, ob „lediglich“ der Lebenslauf bearbeitet werde, um die Asylchancen zu erhöhen, oder ob gleich positive Bescheide versprochen werden.

Schmaus lägen aber nur Transkript und Audiodateien des irakischen Asylwerbers vor, weitere konkrete Fälle könne er nicht bestätigen.

Bundesamt für Korruptionsbekämpfung eingeschaltet

Laut orf.at wurden das Bundesamt für Asyl und auch der "Verein Menschenrechte" schon vor Wochen per E-Mail darüber informiert, dass der Rechtsberater angeblich Geld verlangt haben soll. Der Rechtsberater habe dies jedoch sehr klar und auch schriftlich bestritten, sagt der Geschäftsführer des „Vereins Menschenrechte“, Günter Ecker. Von einer Kündigung oder Beurlaubung hat er Abstand genommen, da ihm keine Unterlagen oder Tonaufzeichnungen vorlägen.

Auch dem Bundesamt für Asyl waren die Vorwürfe zunächst nicht konkret genug. Man habe jetzt aufgrund der Recherchen die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen eingeschaltet, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck gegenüber orf.at. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung sei bereits befasst.

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