VfGH kippt „Nicht-Bescheid“ des Ministeriums

Oberschützen - Bundesrealgymnasium
AHS-Oberschützen: Ministerium muss neuen Bescheid schicken. Wechsel an Spitze des Gymnasiums?

Was lange währt, wird nicht immer gut: Rund zwei Jahre hat es gedauert, bis Ingrid Weltler-Müller Ende 2011 Direktorin des Gymnasiums Oberschützen wurde. Ob sie‘s bleibt, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Höchstgerichtes offen.
„Einiges ist nicht korrekt abgelaufen“, war der unterlegene Franz Stangl nach der Bestellung überzeugt. Als ihm das Unterrichtsministerium einen Bescheid zur Leiterbestellung verweigerte, hat Stangl den Verfassungsgerichtshof angerufen – und Recht bekommen.

Rückblick: Am Ende des Verfahrens war die SP-nahe Weltler-Müller mit 306 zu 303 Punkten vor dem VP-nahen Stangl gelegen. ÖVP, FPÖ und Grüne sahen im Kollegium des Landesschulrats Verfahrensmängel, die SPÖ-Mehrheit hielt an der Reihung fest und schickte sie ans Unterrichtsministerium, das Weltler-Müller bestellte. Der Zentralausschuss für AHS-Bundeslehrer hielt Stangl auf Basis der Aktenlage für „eindeutig besser geeignet“.

Bescheid

Stangl wollte vom Unterrichtsministerium eine Begründung, erhielt im Juni 2012 aber den Bescheid, dass er keinen Bescheid bekomme. Sinngemäße Begründung: Weltler-Müller sei als Vertragsbedienstete nicht zur Direktorin „ernannt“, sondern „bestellt“ worden. Mangels Ernennungsbescheid habe Stangl auch keinen Anspruch auf einen Bescheid. Das Höchstgericht sieht das gänzlich anders. Dass Weltler-Müller im dienstrechtlichen Sinn nicht ernannt, sondern betraut wurde, sei für die Parteienstellung von Stangl nicht ausschlaggebend. Entscheidend sei vielmehr, dass Stangl in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen wurde – was ja offenkundig passiert ist.

Fazit: Das Ministerium muss Stangl einen Bescheid schicken, in dem Verfahren und Bestellung ausführlich begründet werden. Stangl will auf KURIER-Anfrage derzeit gar nichts zur neuesten Wendung sagen. Dass er den inhaltlichen Bescheid des Ministeriums aber beim Höchstgericht anfechten wird, darf vorausgesetzt werden. Laut Anwalt Rudolf Schaller könnte der Spruch bundesweit nachhallen, denn der Verfassungsgerichtshof habe deponiert: „So geht‘s nicht“.

Für Zentralausschuss-Vorsitzenden Gerhard Riegler hat das Höchstgericht dem Ministerium „Rechtsbruch nachgewiesen“. Das Ministerium habe sich als „oberster Richter aufspielen“ und Stangl in „eine Sackgasse schicken“ wollen, übt der Lehrervertreter Kritik. Riegler hofft, das Höchstgericht möge nach einer neuerlichen Berufung gleich eine inhaltliche Entscheidung fällen und Stangl zum Direktor des Gymnasiums Oberschützen machen. Ein „Zurück an den Start“ würde die Causa ein weiteres Jahr in die Länge ziehen – aber „die Schule hat schon genug Schaden genommen“.

„Wir haben alles dem Gesetz entsprechend gemacht“, sagt Landesschulratspräsident Gerhard Resch, eine Entscheidung des Höchstgerichts respektiere er natürlich. Unmittelbar zuständig sei aber das Unterrichtsministerium. Dort war trotz mehrmaliger Versuche niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Kommentare