Frostschäden im Forst: Was Waldbesitzer im Burgenland beachten müssen
Bürgermeister appellieren an Eigentümer, Gefahrenstellen rasch zu beseitigen.
Von Gernot Heigl und Michael Pekovics
Nasser, schwerer Schnee sorgte beim Wintereinbruch am 20. Februar vor allem im Südburgenland für zahlreiche Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste. In tagelangen Einsätzen konnten Feuerwehrkräfte mit Motorsägen die Blockaden von Straßen und Gehwegen entfernen.
In einem Schreiben der Gemeinde wird weiters darauf hingewiesen, dass die Entfernung zudem der Aufrechterhaltung eines gepflegten Ortsbildes dient. Zudem soll verhindert werden, dass es bei Starkregen zum Abschwemmen von Holz- und Astmaterial auf die Fahrbahn oder in Gräben kommt.
Fristen und Konsequenzen
Sollten die Hindernisse nicht bis spätestens 30. April entfernt sein, „werden wir die Grundbesitzer neuerlich direkt kontaktieren und auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen“, erklärt der Ortschef. „Bei Nichtreagieren wird es zu einer kostenpflichtigen Entsorgung kommen.“
Eine ähnliche Aufforderung richtet Kukmirns Bürgermeister Werner Kemetter an Waldstückbesitzer. „Unsere Gemeindearbeiter haben sämtliche Straßen, Güter- und Forstwege freigeräumt. Jetzt bitten wir alle Eigentümer, das Schneebruchholz bis 15. April zu entfernen.“
„Jeder dritte Eigentümer ist nicht aus unserer Gegend. Das muss jetzt aber schnell gehen.“
Wenn das nicht geschehe, werde es zu einer Ersatzvornahme – einer kostenpflichtigen Zwangsmaßnahme – kommen. Aktuell schickt die Gemeinde Aufforderungsschreiben an alle Haushalte aus, parallel dazu wird mit auswärtigen Grundstücksbesitzern Kontakt aufgenommen.
Zeitdruck in den Wäldern
„Zirka 30 Prozent der Waldeigentümer sind nicht aus unserer Gegend. Das muss jetzt aber alles schnell gehen“, so Kemetter. „Denn wir wollen vor allem der Vermehrung des Borkenkäfers vorbeugen.“
Grundeigentümer müssen die Holzreste entlang der Straße entfernen, sonst droht Rechnung.
Einige Wochen später liegen allerdings immer noch zahlreiche Bäume, Äste und Zweige gefährlich nahe an Straßenrändern oder ragen teilweise sogar in die Fahrbahnen hinein. Das abgebrochene und zum Teil spitze Gehölz befindet sich auch in Böschungen, Gräben und Regenwasserkanälen.
Gefahr bleibt bestehen
Das stellt nicht nur ein Risiko für den Verkehr dar, sondern erschwert auch die laufende Straßenerhaltung. Gemeinden sehen sich daher gezwungen, die Eigentümer erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.
„Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, appellieren wir an die Grundeigentümer, die Hindernisse zu beseitigen“, so Bürgermeister Reinhard Deutsch aus Jennersdorf. Wichtig sei die Entfernung auch, um künftig anstehende Mäh- und Erhaltungsarbeiten entlang der Straßen störungsfrei und ordnungsgemäß durchführen zu können.
Die außergewöhnlichen Schnee- und Sturmereignisse der vergangenen Wochen haben in vielen Wäldern des Burgenlandes deutliche Spuren hinterlassen. Damit Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer rasch reagieren können, ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig – von der ersten Schadensaufnahme bis zu möglichen Unterstützungen aus dem Katastrophenfonds.
Nach einem Schadensereignis gilt zunächst: Vorsicht beim Betreten des Waldes. Hängende oder unter Spannung stehende Bäume können lebensgefährlich sein. Arbeiten sollten daher nur von geschulten Personen oder professionellen Forstunternehmen durchgeführt werden.
Schäden dokumentieren
Eine umfassende Dokumentation ist für eine mögliche Unterstützung entscheidend. Um Folgeschäden – insbesondere durch Borkenkäfer – zu vermeiden, sollte das Schadholz möglichst rasch aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht werden. Dabei helfen Waldverbände, Forstunternehmer und die Landwirtschaftskammer. Der Katastrophenfonds kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe leisten, wenn außergewöhnliche Naturereignisse zu erheblichen Schäden geführt haben. Anträge müssen unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Schadenseintritt, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, eingebracht werden.
Für konkrete Fragen stehen außerdem die Wohnsitzgemeinde sowie eine Hotline unter 057-600/3157 beziehungsweise per eMail an katastrophenbeihilfe@bgld.gv.at zur Verfügung.
Um eine ehestmögliche Entfernung der Holzreste ersucht auch Bürgermeisterin Michaela Raber aus Rauchwart. In ihrem Gemeindeschreiben weist sie darauf hin, „dass gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung 1960 Anrainerinnen und Anrainer beziehungsweise Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass von ihren Grundstücken keine Gegenstände oder Hindernisse ausgehen, welche die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder gefährden.“
Überhängende Äste, umgestürzte Bäume oder im Straßengraben liegendes Holz stellen laut Gemeinde eine solche Beeinträchtigung dar und sind daher zu beseitigen.
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