„Jetzt weiß ich, was im Meldegesetz steht“

Josef Wetzelhofer, Pama, Roland Koch
9000 € Strafe für SP-Ortschef von Pama, weil slowakische Kinder zu Unrecht gemeldet wurden. Ortschef bleibt im Amt.

Bürgermeister sind auch nur Menschen. Wesen, die auf dem Grat zwischen Neigung und Pflicht – in ihrem Fall: zwischen politischem Amt und behördlicher Funktion als Vorstand des Gemeindeamts – nicht immer trittsicher sind. Glaubt man Josef Wetzelhofer, SPÖ-Bürgermeister in Pama, hat er zwischen 2004 und 2009 auf seine Neigung „zu helfen“ gehört und 14 slowakische Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren nur zum Schein in der Gemeinde angemeldet. Darob geriet die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters arg ins Hintertreffen.

Der 60-jährige Ortschef und eine fürs Meldewesen zuständige Vertragsbedienstete der Gemeinde standen am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Knöchl. Weil sie gegen das Meldegesetz verstoßen hätten, seien Bürgermeister und Bedienstete des Amtsmissbrauchs nach § 302, StGB, schuldig.

Geständnis

„Ich weiß aus heutiger Sicht, dass das nicht richtig war, es tut mir leid“, gestand Wetzelhofer ein, während die Gemeindebedienstete beteuerte, dass sie damals von der Korrektheit der Meldungen ausgehen musste. Ihr Verfahren wurde ausgeschieden und vertagt. Warum hat Wetzelhofer die Kinder angemeldet – teils sogar bei sich oder seiner Mutter – obwohl die Volksschule der 1100-Einwohner-Gemeinde nicht von Schließung bedroht war und er aus den Meldungen weder für sich noch für die Ortschaft Nutzen ziehen konnte? „Die Kinder waren bei uns im Kindergarten, es haben sich Freundschaften entwickelt und sie wollten auch unsere Schule besuchen“. Auf die Frage der Richterin, ob er wisse, was im Meldegesetz steht, antwortete der Ortschef: „Jetzt weiß ich es“. Verteidiger Werner Dax sekundierte, Wetzelhofer hätte mit dem Meldewesen nichts zu tun gehabt.

Das ließ Staatsanwalt Roland Koch nicht unkommentiert, denn „Sie sind nicht nur Politiker, sondern auch Behörde“ und als solche für die Richtigkeit der Meldungen verantwortlich. Dass es sich um Scheinanmeldungen gehandelt hat, ist für den Ankläger „völlig evident“. Er räumte aber ein, dass es weit schwerere Fälle von Amtsmissbrauch gebe und ihm das Schuldeingeständnis Wetzelhofers „Hochachtung“ abringe, weil für einen Politiker untypisch.

Weil er dem Ortschef „weder wirtschaftlich noch politisch das ,Gnack‘ brechen“ wolle, empfahl der Staatsanwalt statt einer bedingten Freiheitsstrafe eine Geldbuße: „Die tut mehr weh und schreckt ab“. Das Schöffengericht kam dem nach kurzer Beratung nach und verurteilte Wetzelhofer zu 9000 €, das Urteil ist rechtskräftig. „Zufrieden wäre ich bei einem Freispruch, aber ich nehme das Urteil an“, sagte Wetzelhofer.

Zumindest bis zur Wahl 2017 bleibt er im Amt. Er werde sich jetzt jede Entscheidung in der Gemeinde genau überlegen, um kein Risiko einzugehen. Nächste Woche steht mit Werner Brenner aus Lockenhaus der nächste (Ex)-Ortschef vor Gericht, denn wie Wetzelhofer sagte, Scheinanmeldungen wurden „von Kittsee bis Kalch praktiziert“.

Kommentare