"Rotlicht-Polizist" ist seinen Job los

OLG verschärfte Urteil des Schöffensenats in Eisenstadt (Bild)
Geschlechtliche Nötigung und Amtsmissbrauch – 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.

Das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Eisenstadt – fünf Monate bedingt und 3600 Euro Geldstrafe – wollte ein 50-jähriger suspendierter Polizist Ende Februar 2012 nicht hinnehmen. Sein Verteidiger meldete Berufung und Nichtigkeit an.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien dürfte der 50-Jährige nicht gerechnet haben. Der ehemalige „personifizierte Rotlicht-Ermittler“, wie er sich vor Gericht selbst nannte, ist jetzt nicht nur seinen Job los. Auch die Haftstrafe hat sich empfindlich erhöht. Ein Richtersenat des OLG Wien hat den Nordburgenländer jüngst wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate davon unbedingt. Senatspräsident Leo Levnaic-Iwanski vom OLG sagt im Gespräch mit dem KURIER: „Die Tathandlungen sind besonders verwerflich, weil es sich um zwei Delikte – nämlich um Sexualdelikte und um Amtsmissbrauch – handelt. Das Urteil bedarf auch zwingend des Amtsverlustes des Verurteilten.“ Ihm sei kein Fall in Erinnerung, in dem ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vorgeschichte

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte dem Beamten mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfung von Lokalen der Rotlichtszene auch privat in diese Etablissements gegangen und im „Alleingang Kontrollen durchgeführt“ zu haben. Dabei habe er eine Prostituierte im Intimbereich berührt. Bei „Mängeln“, wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der vorgeschriebenen Gesundenuntersuchung fehlte, habe der Polizist von einigen der Frauen Geld verlangt. Falls sie nicht zahlen konnten, habe er vorgeschlagen, von der Einhebung abzusehen, wenn sich die Frauen von ihm „begrapschen“ ließen. Von einer der Frauen habe er auch Oralsex gefordert. Auch der Kellner einer Bar belastete den Polizisten. Der 50-Jährige hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei nie allein in den Etablissements gewesen. Er vermutete hinter der Anzeige gegen ihn den Zorn einiger Barbetreiber, weil er „zu streng kontrolliert“ habe.

Laut Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil bedeute das OLG-Urteil den sofortigen Amtsverlust für den 50-Jährigen. Zuvor war der Polizist wegen der Vorwürfe seit Mai 2010 vom Dienst suspendiert. Doskozil: „In den vergangenen zehn Jahren hat es im Burgenland keinen Amtsverlust gegeben.“

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