Heftiger Querschuss: Doskozil will neue Regierung klagen

Zusammenfassung
- Landeshauptmann Doskozil kritisiert die Größe der neuen ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition trotz Beteiligung seiner eigenen Partei als unangemessen in Zeiten von Sparzwang.
- Er bemängelt, dass außenpolitische Debatten von den alltäglichen Problemen der Menschen ablenken.
- Doskozil droht mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung, falls entscheidend ins Pensionssystem eingegriffen wird.
Aus dem Burgenland kommt ein erster heftiger Querschuss gegen die neue ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) findet die Regierung nämlich zu groß, wiewohl sie unter Beteiligung seiner eigenen Partei gebildet wurde. In Zeiten von Sparzwang sei das "ein Schlag ins Gesicht", sagte er in einem Interview mit krone.tv. "In Landesregierungen gibt es fünf bis neun Mitglieder, im Bund 21. Das ist nicht zu rechtfertigen."
Der burgenländische Landeshauptmann kritisiert außenpolitische Debatten
Doskozil, der ein steter Kritiker von Babler ist und die SPÖ in Opposition schicken wollte, findet, man lenke von den täglichen Problemen der Menschen mit außenpolitischen Debatten ab. Aktuell findet in Brüssel ein nahezu historischer Gipfel statt. Sowohl Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) als auch Babler wie Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) sind in die belgische Hauptstadt gereist. Es geht um die Verteidigung Europas, nachdem sich US-Präsident Donald Trump von seinen Bündnispartnern abzuwenden scheint.
Wenn es um die Pensionen geht, droht Doskozil mit Verfassungsklage
Das Hin und Her um die Frage, wer welche Ministerjobs in der SPÖ-Regierungsriege bekommen werde, sieht auch er kritisch: „Es sollte um die großen Fragen gehen“, urteilt der Burgenländer. Und: Er droht der neuen Bundesregierung mit einer Verfasssungsklage, "wenn entscheidend ins Pensionssystem eingegriffen wird". Juristische Begründung: ""Wenn der Vertrauensschutz bei langfristigen Veränderungen nicht gewahrt bleibt, dann wird es die Anrufung des VfGH geben.“ Doskozil hatte bereits das ORF-Gesetz erfolgreich vor dem VfGH angefochten.
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