Rechtsstreit um Direktor geht in nächste Runde

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Franz Stangl ruft Verwaltungsgericht an, weil das Ministerium keinen Bescheid schickt.

Der Rechtsstreit um die Direktoren-Bestellung am Gymnasium Oberschützen wird zum Marathon. Nächste Station ist der Verwaltungsgerichtshof, an den sich der 2010 im Bestellungsverfahren knappest unterlegene Franz Stangl jetzt mit einer Säumnisbeschwerde wendet. Säumig ist das Unterrichtsministerium, das nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) längstens bis 23. Juli Zeit gehabt hätte, Stangl einen Bescheid zu schicken, in dem Verfahren und Bestellung ausführlich begründet werden müssen.

Warum der 52-jährige Pädagoge, der seit 1985 am ältesten Gymnasium des Landes Deutsch und Religion unterrichtet, immer noch auf den ihm vom Höchstgericht zugesprochenen Bescheid warten muss, wollte der KURIER im Kabinett von SPÖ-Ressortchefin Claudia Schmied erfragen.

Ein Rückruf aus dem Ministerium blieb am Mittwoch aber aus.

Ringen

Rückblende: Ingrid Weltler-Müller und Franz Stangl hatten sich 2009 um den Leiterposten beworben, nach einem vierstufigen Auswahlverfahren war die SP-nahe Kandidatin auf 306, ihr VP-naher Kontrahent auf 303 Punkte gekommen.

ÖVP, FPÖ und Grüne sahen im Kollegium des Landesschulrats Verfahrensmängel, die SPÖ-Mehrheit hielt an der Reihung fest und schickte sie im April 2010 ans Unterrichtsministerium, im Dezember 2011 trat Weltler-Müller ihr Amt an. Sie hat stets darauf verwiesen, dass „ich im Hearing besser war“, zur aktuellen Entwicklung will die Direktorin auf KURIER-Anfrage nichts sagen, denn das sei Sache des Ministeriums.

Den inhaltlichen Bescheid des Ministeriums braucht Stangl, weil er nur diesen beim Höchstgericht anfechten kann. Für ihn sei einiges im Bestellvorgang „nicht korrekt“ gewesen.

Wie geht es weiter? Die Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist einer Mahnung vergleichbar, reagiert das Ministerium darauf wieder nicht, kann der Gerichtshof selbst in der Causa entscheiden. Für Stangl-Anwalt Rudolf Schaller „das ideale Szenario für meinen Mandanten“.

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