Rechnungshof: Wolf schreibt offenen Brief an Landtagspräsidentin

Rechnungshof: Wolf schreibt offenen Brief an Landtagspräsidentin
ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolf fordert Landtagspräsidentin zur Offenlegung ihrer Argumentationsgrundlagen auf.

In der Causa um den eingeschränkten SAP-Zugang für den Landes-Rechnungshof (BLRH) hat sich ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf als Obmann des Rechnungshofausschusses in einem offenen Brief an Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) gewandt. Wolf fordert sie zur Offenlegung ihrer Argumentationsgrundlagen auf.

In dem Schreiben an Dunst heißt es, dass sie gegenüber diverser Medien das Beschneiden der SAP-Zugänge für den BLRH verteidigt habe und sich dabei auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) berufe. Die Opposition sieht die Vorgehensweise der Landesregierung als massiven Einschnitt in die Kontrollrechte des Landtages, dem Dunst als oberstes Organ vorsteht.

Argumente gesucht

Dunst solle nun beantworten, aus welcher Erkenntnis des VfGH hervorgehe, dass die Einsicht für die Landesrechnungshöfe nur auf den Prüfungsauftrag bezogen zu sehen sei und warum die 2012 abgeschlossene Vereinbarung zwischen BLRH und Landesregierung sowie Landesveraltung nicht mehr zeitgemäß sei. Außerdem fragt Wolf, wo in der DSGVO festgehalten sei, dass der BLRH, der als Behörde im Auftrag des Landtages agiere, nicht wie bisher uneingeschränkten Zugriff auf die Informationen des Landes habe.

Dunst meinte zu der Causa am Donnerstag: „Ich wäre die Erste, die sagt, hallihallo, das geht doch nicht, dass der Landesrechnungshof, wenn er etwas prüft, nicht hineinschauen darf. Das Hineinschauen ist ja aufgrund der Landesverfassung und des Landesrechnungshofgesetzes gewährleistet. Das geht ja nicht, dass man dem Landesrechnungshof als Instrument des Landtages etwas verwehrt. Das geht gar nicht, weil die Gesetze ganz klar sind, dass man hineinschauen kann“, so Dunst. Sie verwies auf eine Prüfung und darauf, dass es eine Lösung geben müsse, die in allen Bundesländern gleich sei.

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