Von 24 Monaten Freiheitsstrafe werden 18 bedingt verhängt, sechs Monate unbedingt. Zusätzlich erlegte ihm das Gericht 80.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte bedingt, auf. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Angeklagte zeigte sich zum größten Teil geständig, was ihm positiv angerechnet wurde. „Reiner kann ein Geständnis in diesem Bereich nicht sein“, erklärte sein Verteidiger im Abschlussplädoyer. Für den Angeklagten wirkte das Urteil nach vier Jahren Ermittlungen befreiend. Knapp über eine Million Euro Schaden, habe der Burgenländer angerichtet.
Auf die Schliche kam dem Angeklagten übrigens das eigene Amt. Über 2.000 Unternehmens-Abfragen im Abgabeninformationssystem der Bundesfinanzverwaltung stellte der ehemalige Beamte. Dass diese gespeichert werden, sei ihm nicht bewusst gewesen. Nach einer Überprüfung entdeckte das Amt für Betrugsbekämpfung in weiterer Folge das Scheinrechnungs-System.
Auf freiem Fuß ist der mitangeklagte Niederösterreicher. Ihm wurde Veruntreuung vorgeworfen, er behauptete jedoch, das abgezweigte Geld sei als Schwarzgeld für Bauunternehmen geplant gewesen. Weil der Generalunternehmer, der für den Auftraggeber in Wien sanierte und baute, in Konkurs ging, sei das Geld nie geflossen.
„Wir müssen davon ausgehen, dass er die Wahrheit gesagt hat“, sprach ihn das Schöffengericht im Zweifel frei. „Irgendwas stimmt an der ganzen Geschichte nicht“, zweifelte die Staatsanwältin – auch weil der Zeuge vom Freitag und die letzte Zeugin am Montag komplett gegenteilige Aussagen machten. Auch für den ehemaligen Bankmitarbeiter in Wulkaprodersdorf gab es einen Freispruch. Er habe laut Anklage die Vorarbeit zur Untreue des Niederösterreichers geleistet, diese Straftat sei jedoch nicht passiert.
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