Richter will Videogespräch mit Fischer
Atemlos" lautet ein Songtitel von Schlagerstar Helene Fischer. Dieses Wort würde auch gut die Situation beschreiben, die am Montagvormittag vor dem Bezirksgericht Mattersburg herrschte. Zahlreiche Kamerateams und Medienvertreter waren vor dem Gerichts erschienen, um den Zivilprozess zu verfolgen, den der burgenländische Pensionist Heimo Eitel gegen die Sängerin angestrengt hatte. Eitel versuchte bereits vor dem Gericht seine Sicht zu schildern. Wie berichtet, hatte der 63-Jährige dem Schlagerstar Diskriminierung eines Behinderten vorgeworfen.
"Ich wollte sie nur kurz begrüßen. Aber sie hat böse geschaut und hat etwas von ,Krüppel‘ und ,Pöbel‘ gesagt", behauptet Eitel. Sein gesundheitlicher Zustand habe sich seither massiv verschlechtert. Eitel fordert aus diesem Grund nun 9600 Euro Schmerzensgeld und 2000 Euro Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung.
Einladung zum Konzert
Ein Vergleich kam am Montag nicht zustande. Eine Einladung zu einem Konzert von Frau Fischer in Wien Ende Juni und eine kurze Aussprache, wie es der Richter als Vergleichsmöglichkeit vorschlug, lehnte der Anwalt Fischers dezitiert ab.
Die Vorwürfe Eitels seien "frei erfunden", argumentierte Anwalt Alexander Wanke. "Der Kläger versucht, Frau Fischer unter dem Motto ,Liebe mich, oder ich schlage dich‘ unter Druck zu setzen. Diesem Druck kann sie unmöglich nachgeben."
Außerdem liege gar keine rechtliche Basis für die Klage vor, argumentierte Wanke. Richter Helmut Müller hat den Prozess am Montag auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Anwalt Eitels hatte bei dem Verfahren eine Befragung von Zeugen, darunter auch Fischer, beantragt. Falls nötig, werde er die Beklagte mittels Videokonferenz aus deren Heimatland Deutschland befragen, erklärte der Richter.
Unterdessen wartet Eitel noch immer auf eine Entschuldigung: "Das wäre auch jetzt noch akzeptabel", sagt er nach dem Prozess.
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