Mutter erstochen: 17 Jahre Haft wegen Mordes

Mutter erstochen: 17 Jahre Haft wegen Mordes
56-Jähriger gesteht, seine Mutter im Südburgenland mit Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe, die der Staatsanwalt  am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt gegen einen 56-Jährigen erhebt, wiegen schwer: Der gebürtige Steirer soll im Juli des Vorjahres seine  80-jährige Mutter durch zahlreiche Messerstichen im Hals- und Oberkörperbereich getötet haben.

Der Beschuldigte zeigt sich   vor dem Geschworenensenat geständig. 

Der Tat sei an jenem Sommertag ein Streit im Haus des Bruders des Angeklagten im Bezirk Jennersdorf vorausgegangen. Die Situation sei eskaliert.„Er ging zur Lade und nahm das größte Küchenmesser heraus. Er hat seine Mutter vorsätzlich getötet“, so der Vorwurf des Anklägers.

Mord oder Totschlag?

  „Mir ist es wichtig, nicht nur den Akt zu kennen, sondern auch den Menschen“, sagte die prominente Verteidigerin des 56-Jährigen, Astrid Wagner.  „Dass es kein Unfall war, steht fest“, sagt die Juristin.  Doch man müsse „das, was passiert ist, im Lichte der jahrzehntelangen Vorgeschichte erzählen“.

Ein Detail aus dem Leben ihres Mandanten sei ihr dabei besonders in Erinnerung geblieben: „Als  Vierjähriger wollte er mit seinen Stofftieren von zu Hause ausziehen.“

Die Geschworenen hätten zu entscheiden, ob es sich um Mord oder um Totschlag handle. „Es war eindeutig eine Affekt-Tat“, sagt Wagner, die auf Totschlag plädierte.

Der Staatsanwalt widersprach dem in seinem Schlussplädoyer: "Diese Tat ist ganz klar als Mord zu qualifizieren.“

Mutter erstochen: 17 Jahre Haft wegen Mordes

Der 56-Jährige musste sich am Landesgericht Eisenstadt verantworten

Schwieriges Verhältnis

Der  56-Jährige schildert, das Verhältnis zu seiner Mutter sei „Zeit meines Lebens schwierig“ gewesen. Er sei  – so wie auch sein Vater – von ihr geschlagen  worden. Der Vater habe im Alter von 73 Jahren Suizid  begangen.Zu ihm habe er immer ein gutes Verhältnis gehabt, schildert der Angeklagte.

 Ihm soll  die Mutter immer wieder vorgehalten haben, beruflich zu wenig zu leisten und im Gegensatz zu ihr und seinem Bruder keine Karriere als Beamter geschafft zu haben.
Es habe  „Höhen und Tiefen“ gegeben.  „Es war himmelhoch jauchzend und zu Tode betrübt“.

Seit Jahresbeginn 2020 wohnten die beiden im Haus des Bruders im Südburgenland, das der Beschuldigte renovieren wollte. Seine Mutter schickte er am Tag der Tat zu einem Baumarkt, um einen Bohrer zu kaufen. Er selbst schlief einstweilen und habe dann nicht mehr mit dem Bohrer gearbeitet.

"Ein böses Gesicht"

Am Abend  habe ihm die Mutter Vorhaltungen gemacht, die verbalen Auseinandersetzungen hätten sich aufgeschaukelt.  Die Mutter habe ihm vorgeworfen, er  sei ein „arbeitsscheues Gesindel, das vom Staat lebt“, schildert der Angeklagte, der auch angab, seit der Gymnasialzeit ein Alkoholproblem zu haben.

Weil er betrunken mit dem Auto unterwegs gewesen war, habe er den Führerschein verloren und dann auch seinen Job als Buslenker.

„Bei dem Streit hat sie wieder – wie immer wenn sie aggressiv wurde – ein böses Gesicht gemacht.“ Er habe sich dann gedacht, er müsse „die Welt von diesem bösen Gesicht befreien“.

Binnen weniger Minuten verblutet

Nachdem er seine Mutter, die beim Wohnzimmertisch saß, mit dem Messer attackiert hatte, sei sie zu Boden gesunken.  „Zahlreiche“ Messerschnitte  am Hals sowie Stiche im  Oberkörperbereich habe er seiner Mutter zugefügt, bis das Opfer verblutet ist, sagt die medizinische Sachverständige. Binnen weniger Minuten sei die Frau verblutet.

„Ich habe mir gedacht, wenn ich  die Rettung rufe, geht sich das nicht mehr aus.“ Dann habe er sich zu ihr auf den Boden gesetzt und gewartet, bis sie tot war.

„Auch wenn das jetzt komisch klingt - ich wollte nicht, dass sie alleine ist, wenn sie stirbt.“

"Dann war Ruhe"

 „Dann war Ruhe. Ich habe mich  erleichtert und befreit gefühlt“, schildert der Angeklagte.  Er sei  in das Obergeschoß gegangen, habe eine Zigarette geraucht und ein Bier getrunken.

In der Nacht seien die Schuldgefühle gekommen und er habe einen  Selbstmordversuch unternommen.

Die Leiche der 80-Jährigen wurde erst am Abend des folgenden Tages gefunden. Der Bruder des Angeklagten hatte zuvor die Nachbarn telefonisch kontaktiert, nachdem er seine Mutter nicht erreichen konnte.

Nach zwei erfolglosen Kontakversuchen habe der Angeklagte dem Nachbarn schließlich die Tür geöffnet und gesagt: „Ich habe gestern meine Mutter erstochen, es kommt jede Hilfe zu spät.“

Die Nachbarn hatten dann den Notruf getätigt. Dass es Probleme in der Familie gegeben habe, davon habe man nichts bemerkt, schildert ein Nachbar als Zeuge.

Psychiatrisches Gutachten

Richterin Birgit Falb verlas ein psychiatrisches Gutachten, das keinen Vollrausch und keine Unzurechnungsfähigkeit beim 56-Jährigen feststellte. Darin wurde angeführt, dass die Mutter „emotional instabil, aggressiv und dominant“ gewesen sei und die Familie traktiert und geschlagen haben soll.

Der Angeklagte zeige durchaus „Elemente reuiger Einsicht“ und sei über sein Handeln schockiert. Es handle sich um „eine alte Rechnung, die für allemal beglichen wurde“, zitierte Falb aus dem Gutachten.

Schuldspruch

Das Geschworenengericht sprach den 56-Jährigen  mit acht zu null Stimmen wegen Mordes schuldig. Das Urteil  – 17 Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig. Das Geständnis sei als mildernd zu werten, erschwerend seien aber die Vorstrafe und die „heimtückische und qualvolle Begehensweise“, sagte die Vorsitzende.

Eine bedingte Strafnachsicht, bei der dem Angeklagten drei Jahre Haft wegen sexueller Belästigung und Nötigung bedingt nachgesehen wurden, werde widerrufen, sagte Richterin Falb.

Hilfe bei Suizid-Gedanken

Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.

Das österreichische Suizidpräventionsportal www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahe stehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.

 

 

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