Er soll zulasten einer Firma, in der er früher das Sagen hatte, einen Kaufvertrag für zwei Lkw-Ladungen mit Prosecco und Spritzer aus Polen im Gesamtwert von fast 50.000 Euro abgeschlossen haben. Ohne Wissen und Zustimmung der damaligen Firmenchefin.
Er habe mit der Sache rein gar „nichts“ zu tun, ereifert sich der von Anwalt Philipp Wolm verteidigte Beschuldigte, der mittlerweile Logistikangestellter ist, rund 150.000 Schulden hat und die Alimente für seine drei Kinder nur zum Teil begleichen kann.
Es gebe weder einen Kaufvertrag noch eine Zahlung an den Verkäufer, einen 45-jährigen Wiener mit polnischen Wurzeln. Er habe sich bloß bereit erklärt, „drei bis fünf Paletten“ Prosecco für ein paar Wochen in seiner Schnapsbrennerei im Seewinkel zwischenzulagern.
„Ein Schas“
Darum gebeten habe ihn ein Schweizer Freund, der seinerseits Bekannter eines Wiener Weinhändlers ist, der wiederum den „Polen“ seit mehr als zwei Jahrzehnten kennt.
Weil Mitte November 2022 statt ein paar Paletten zwei Lkw-Ladungen „vor der Tür“ seiner Brennerei standen, wurde ein neuer, größerer Lagerplatz gesucht – und vom Angeklagten in Wien-Simmering gefunden.
Als der Angeklagte noch erzählt, dass er die Ladung wenige Monate später auf einen Parkplatz hinter der Spedition verfrachtet hat, weil in der Halle Platz gebraucht wurde, platzt der Richterin der Kragen: „Warum haben Sie nicht Ihrem Schweizer Freund gesagt, hol‘ dir den Schas ab, t‘schuldigung“.
Es sei ein Freundschaftsdienst gewesen, so die Antwort.
Ganz anders schildert der Verkäufer, dessen Handelsfirma sich mittlerweile in Liquidation befindet, den Deal. Er habe den Weinhändler nach Käufern für die zunächst in Polen gelagerten Tausenden Flaschen gefragt.
"Nicht zu saufen"
Bei einem Treffen in dessen Wiener Wohnung hätten der Weinhändler, der Schweizer und der Angeklagte die „Hand drauf gegeben“, die Ladung zu übernehmen und nach und nach zu verkaufen. Demgemäß sollte das Geld zum 45-jährigen Wiener mit polnischen Wurzeln weitertröpfeln.
Weil Zahlungen ausblieben, erstattete der Händler Anzeige gegen den Schnapsbrenner – an seine Adresse im Seewinkel sollte die Ware ursprünglich geliefert werden.
Der Schweizer und der Weinhändler bestreiten als Zeugen ein Vierertreffen. Zudem sei es nie um Kauf, nur um Zwischenlagerung gegangen. „Die Ware war nicht zu saufen“, echauffiert sich der Weinhändler: „Ich trinke so etwas nicht.“
Für ungenießbar hält Verteidiger Wolm die ganze Chose, vielleicht habe der Anzeiger bloß den Konkurs seiner Firma verschleppen wollen.
Die Richterin spricht den Angeklagten frei, „glasklar und nicht etwa im Zweifel“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligtenvertreter Florian Kreiner geben keine Erklärung ab.
Wo Prosecco und Spritzer jetzt sind, weiß übrigens keiner.
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