Pilotprojekt zum Drohnenfliegen: Erster Kurs im Burgenland

Pilotprojekt zum Drohnenfliegen: Erster Kurs im Burgenland
Ausbildung zum Fernsteuern als WIFI-Kurs / Gewerbliche Anwendung wird immer wichtiger

Drohnen gibt es nicht. Zumindest nicht im 2014 novellierten Luftfahrtgesetz. Dort werden sie nämlich als „unbemannte, flugfähige Geräte“ (UAV = Unmanned Aerial Vehicle, Anm.) bezeichnet. Schätzungen zufolge gibt es in Österreich rund 100.000 dieser Geräte – und es werden laufend mehr.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hat erhoben, dass jeder dritte Österreicher gerne eine Drohne nutzen würde. In derselben Studie kam auch zutage, dass nur jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß, ob sein Gerät genehmigungspflichtig ist oder nicht. Dabei können im Fall der Verletzung des Luftfahrtgesetzes empfindliche Strafen von bis zu 22.000 Euro drohen. „Die meisten Drohnen gibt es weiterhin in der Kategorie A, also für den Freizeitgebrauch“, erklärt Markus Pohanker, Sprecher der Austro Control.

Vorbild für Europa

Seine Behörde hat mit dem Luftfahrtgesetz ein Regelwerk geschaffen, das mit seinen Durchführungsbestimmungen als Vorbild für den gesamteuropäischen Raum gilt. Unterschieden wird nach Einsatzgebieten (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklassen (bis 5 Kilogramm, 5 bis 25 Kilogramm und 25 bis 150 Kilogramm) der Drohnen, davon hängt dann auch die weitere Bewilligung des Fluggeräts ab (siehe Grafik). „Das Gesetz hat sich bewährt, in Österreich ist es noch zu keinen Zwischenfällen gekommen“, sagt Pohanker.

Bis zu einem Gewicht von 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen. Ab diesem Gewicht ist eine Bewilligung der Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung notwendig – die erlaubte maximale Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.

Wird eine Drohne gewerblich betrieben, ist ebenfalls eine Betriebsbewilligung notwendig. Über besiedelten Gebieten dürfen Drohnen nur fliegen, wenn sie über ein ausfallsicheres System, also mindestens sechs oder acht Rotoren, verfügen. Ist eine Kamera mit an Bord, gilt ebenfalls eine Bewilligungspflicht. Genaue Informationen, wo welche Drohnen unter welchen Voraussetzungen wie fliegen dürfen, gibt es auf der Homepage der Austro Control.

Drohnenflugkurs Siegendorf

Theorie und Praxis

All das und noch mehr wurde den vier Teilnehmern im Rahmen des ersten Drohnenflugkurses des WIFI Burgenlands beigebracht. Nach zwei Tagen Theorie und einem Tag Praxis mit Drohnen-Profi Joachim Hausleitner sind die vier Teilnehmer berechtigt, die luftfahrtrechtliche Befähigungsprüfung bei der Austro Control abzulegen. Am ersten Kurs nahmen zwei Ziviltechniker, ein Vermessungstechniker und ein Mitarbeiter des Innenministeriums teil.

Als „Startschuss in eine neue WIFI-Ära“ bezeichnete Institutsleiter Harald Schermann den Drohnenflugkurs: „Wir verbinden traditionelles Handwerk mit digitalen Themen.“ Tatsächlich nimmt die gewerbliche Nutzung laufend zu. „Die Überprüfung der Fassade des Stephansdoms dauert einige Tage oder Wochen. Mit einer Drohne ist die Kontrolle an einem Tag erledigt“, streicht Hausleitner die Einsatzmöglichkeiten hervor.

Seitens der Austro Control wird in diesem Zusammenhang auf die „Drone Space App“ verwiesen. Diese stellt aktuelle Daten wie Flugkarten zur Verfügung. „Wer eine Drohne fliegt, ist Teilnehmer an der Luftfahrt – und da steht Sicherheit an oberster Stelle“, betont Pohanker.

Pilotprojekt zum Drohnenfliegen: Erster Kurs im Burgenland

Die ersten vier Teilnehmer des WIFI-Drohnenflugkurses sind von Beruf Ziviltechniker, Vermessungstechniker und Mitarbeiter des Innenministeriums.

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