"Kein Gewinn mit Pflege": VfGH gibt Burgenland zum Teil recht

24-Stunden-Pflege in Österreich
Neue Pflegeeinrichtungen erhalten nur bei Gemeinnützigkeit Landesmittel. Übergangsbestimmung wurde hingegen aufgehoben.

Im Burgenland dürfen Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, in Zukunft wie geplant nur noch gemeinnützig betrieben werden.

Darin sieht sich das Land nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt: Dieser wies eine Beschwerde gegen die neue Regelung zurück und erklärte den Eingriff in die Erwerbsfreiheit aufgrund des öffentlichen Interesses für zulässig, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Leonhard Schneemann (beide SPÖ) am Dienstag bekannt gaben.

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Laut der Erkenntnis überwiegt die Bedeutung hochqualitativer Pflege, der Eingriff ist demnach gerechtfertigt. "Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt", betonte Doskozil. Einnahmenüberschüsse sollen wieder in die Pflegeheime gesteckt werden.

Beschwerde von Pflegeheimen abgewiesen

Kritik an der Umstrukturierung kam schon in der Vergangenheit immer wieder vonseiten der Pflegeorganisationen, die beklagten, ein funktionierendes System werde zerschlagen - was letztlich auch in der Beschwerde beim VfGH mündete. 

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Während die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit für neue Betriebsgenehmigungen von Pflegeeinrichtungen für zulässig erklärt wurde, hob der VfGH eine Übergangsbestimmung auf, die die bereits bestehenden Betriebsbewilligungen und eine Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen für diese Betreiber betrifft.

Bis auf Weiteres müsse bei Bedarf auch der Abschluss von Kostenvereinbarungen mit nicht gemeinnützigen Betreibern möglich sein, um die Pflege sicherstellen zu können, hieß es vom Höchstgericht.

Die Übergangsregelung werde jetzt entsprechend der Erkenntnis umgesetzt, hielt Schneemann fest. Der Mindestlohn von 2.000 Euro netto bleibe aber ab 2024 ein Kriterium für den Abschluss von Tagsatzvereinbarungen.

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