Opposition will bei Sonderlandtag Rechnungshof-Rechte stärken

Opposition will bei Sonderlandtag Rechnungshof-Rechte stärken
Der Sonderlandtag muss in der Woche nach Ostern stattfinden

Am vergangenen Mittwoch hat die Opposition eine Beschneidung der Kontrollrechte des Burgenländischen Landesrechnungshofs (BLRH) durch SPÖ-LH Hans Peter Doskozil beklagt, am Freitag legten ÖVP, Grüne, LBL und der freie Mandatar Gerhard Steier nach und beantragten eine Sonder-Landtagssitzung zur Causa. Laut § 54 der Geschäftsordnung des Landtags hat Präsidentin Verena Dunst (SPÖ) den Landtag „binnen einer Woche so einzuberufen, dass er innerhalb einer weiteren Woche zusammentreten kann“ – der Sonderlandtag findet also in der Woche nach Ostern statt.

Dringlichkeitsantrag

Wie berichtet, hatte Rechnungshof-Direktor Andreas Mihalits mit einem Hilfeschrei die 36 Landtagsabgeordneten über die „Einschränkung des BLRH beim Zugang zum Buchhaltungssystem (SAP) des Landes“ informiert. Das bedeute längere Prüfungsdauer, weniger Berichte und die Entscheidung, was die Prüfer einsehen dürfen, treffe letztlich nicht mehr der BLRH, sondern die Verwaltung, also die geprüfte Stelle selbst.

Von Doskozils Seite wurde erwidert, durch die EU-Verordnung zum Datenschutz fehle die rechtliche Basis für den uneingeschränkten SAP-Zugang. Aber es sei möglich, die gesetzlichen Grundlagen zu adaptieren und danach wieder vollen SAP-Zugang zu eröffnen.

Die vereinigte Opposition will beim Sonderlandtag einen Dringlichkeitsantrag vorlegen – den unterstützt auch der zweite freie Mandatar Gerhard Hutter: Im Landesrechnungshofgesetz soll klar definiert werden, dass der BLRH „alles einsehen darf, was er zur Prüfung braucht“, so ÖVP-Mandatar Christoph Wolf.

Der letzte Sonderlandtag ging im Herbst 2018 über die Bühne: Am Ende wurde nicht das von der ÖVP beantragte „Demokratie-Schutz-Paket“ beschlossen, sondern mit rot-blauer Mehrheit ein Abänderungsantrag.

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