OGH-Urteil schickt Land und Esterházy wieder vors Landesgericht

OGH-Urteil schickt Land und Esterházy wieder vors Landesgericht
Eine Million Euro Kulturförderung: Oberster Gerichtshof gibt Revision des Landes statt, ohne Geld im Budget keine Förderung.

Land Burgenland und Esterhazy-Stiftungen haben im heurigen Februar ein Ende der jahrelangen Rechtsstreitigkeiten verkündet – jetzt zwingt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die beiden Neo-Partner in einer Causa doch wieder vors Landesgericht Eisenstadt: Unter der Geschäftszahl 3Ob83/18d hat der OGH nämlich der Revision des Landes gegen das „Kulturförderungs“-Urteil von Oberlandesgericht Wien und Landesgericht Eisenstadt stattgegeben. „Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach allfälliger Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen“, heißt es im OGH-Entscheid vom 23. Mai, der am 6. Juli veröffentlicht wurde.

Zur Erinnerung: Anfang 2017 hatte die zu Esterhazy gehörende Arenaria Gmbh gegen das Land einen Prozess um vorenthaltene Förderungen für vier Opernproduktionen in St. Margarethen gewonnen. Das Land müsse Arenaria eine Million Euro samt Zinsen nachzahlen, befand das Landesgericht Eisenstadt, das Oberlandesgericht Wien bestätigte das.

Der erst seit Ende 2017 amtierende Finanz- und Kulturlandesrat Hans Peter Doskozil wollte die Causa aber dennoch an den OGH herantragen, um eine für die „zukünftige Förderungsvergabepraxis in der gesamten Republik“ wichtige Rechtsfrage zu klären. Die Zahlung der einen Million Euro samt Zinsen wurde in der Zwischenzeit auf Eis gelegt, Esterhazy akzeptierte das Vorgehen des Landesrates.

Zurück an den Start

Die zu klärende Rechtsfrage bezieht sich im Wesentlichen auf ein zentrales Detail in der Urteilsbegründung des Landesgerichts: Die Ablehnung einzelner Förderungswerber mit der Begründung, es würden für die konkrete Förderung Budgetmittel fehlen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, hatte es dort geheißen. Das Land war mit seinem Einwand, dass jede Förderung auch „unter dem Vorbehalt der budgetären Deckung“ stehe, damals nicht durchgedrungen.

Beim OGH stieß der Einwand aber auf Verständnis: Das Land müsse „auch die aus dem Haushalt folgende Mittelbeschränkung im Rahmen der Sachlichkeit (...) berücksichtigen“, heißt es im OGH-Entscheid. Zwar habe Arenaria die Förderungskriterien „erfüllt“ und auch „der begehrte Betrag“ sei „der Höhe nach angemessen“, aber: Das „alleinige Abstellen auf die inhaltliche Berechtigung des Förderungsansuchens könnte nur dann ein taugliches Konzept zur Verwirklichung der Gleichbehandlung sein, wenn ausreichende Mittel zur Deckung aller sachlich gerechtfertigten Subventionsbegehren zur Verfügung stünden“.

Das Landesgericht muss nun etwa prüfen, warum und in welchem Ausmaß „keine Deckung“ für die Förderansuchen bestand und ob auch nur Teile der geforderten einen Million Euro zugesprochen werden könnten.

Aus dem Landhaus wird versichert, das OGH-Urteil werde das wieder gute Verhältnis zu Esterhazy nicht trüben; desgleichen verlautete davor auch von Esterhazy.

Kommentare