SPÖ-Kandidat Alexander Rüdiger Knaak hatte bei der Stichwahl 978 Stimmen erzielt, sein Gegenspieler Josef Neusteurer (ÖVP) 973. Neusteurer vermutete in dreierlei Hinsicht Gesetzesverstöße im Wahlverfahren:
Erstens bei der Stimmenauszählung in einem Sprengel; zweitens eine fehlende Unterschrift auf einer Niederschrift der Sprengelwahlbehörde und drittens bei der Verwahrung des Wahlaktes auf dem Weg von Forchtenstein zur BH Mattersburg.
Einspruchsfrist abgelaufen
Den letzten Einwand hatte Neusteurer allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist eingebracht.
Vereinfacht gesagt hat die Landeswahlbehörde zwar in allen drei Punkten Rechtswidrigkeiten festgestellt, aber weil die ÖVP „lediglich die Neuauszählung der Stimmen in allen drei Sprengeln beantragt (hat), darf die Landeswahlbehörde den Prüfgegenstand nicht eigenmächtig ausweiten und eine allfällige Wahlwiederholung der engeren Wahl des Bürgermeisters anordnen“, heißt es im Bescheid. Und die Neuauszählung der Stimmen habe ergeben, dass sich der Vorsprung von Knaak auf Neusteurer sogar von 5 auf 7 Stimmen erhöht.
Haarige Argumentation
Besonders haarig ist diese Argumentation beim dritten Einwand: Die nicht mehr zur Wahl angetretene Bürgermeisterin Friederike Reismüller (SPÖ) hat als Leiterin der Gemeindewahlbehörde den Wahlakt zur Bezirkswahlbehörde in Mattersburg gebracht und auf dem Weg dahin eine Stunde zu Hause haltgemacht.
Der Wahlakt lag derweil im versperrten Auto.
Ob das ordnungsgemäß war, „ist nicht Gegenstand des fristgerecht eingelangten Einspruches und wird daher von der Landeswahlbehörde nicht beurteilt“, heißt es. Aber: Wenn man geprüft und eine Ordnungswidrigkeit festgestellt hätte, müsste die Stichwahl wiederholt werden.
Der ÖVP bleibt jetzt nur noch der Gang zum Höchstgericht.
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