Neue Parkregeln in Oberwart: Kritik an Gebühren
Oberwart Parkregelung 2026: Gebühren, Zeiten und Kritik im Überblick.
Am 27. April tritt im Stadtzentrum von Oberwart eine neue Parkregelung in Kraft. Ziel ist es laut Stadtgemeinde, die vorhandenen Parkflächen effizienter zu nutzen und insbesondere für Besucherinnen und Besucher ausreichend Parkmöglichkeiten sicherzustellen.
Im Zuge der Neuregelung werden vier zentrale Parkflächen bewirtschaftet: die Parkplätze in der Lehargasse, der Prinz-Eugen-Straße, der Schlainingerstraße sowie bei der Rotunde. Dort ist künftig eine Parkgebühr zu entrichten.
„Schande für Oberwart“
Kritik an dieser neuen Parkraumbewirtschaftung ließ nicht lange auf sich warten. In einem Facebook-Beitrag wurde thematisiert, dass in Oberwart zunehmend Parkflächen gebührenpflichtig werden und auch Personen mit Behindertenparkausweis auf den bewirtschafteten Parkplätzen bezahlen müssen. Zudem wird darauf verwiesen, dass der amtliche Behindertenparkausweis innerhalb der EU vielfach zum kostenlosen Parken auf öffentlichen gebührenpflichtigen Flächen berechtige, als Beispiel wird unter anderem Wien genannt. Das Fazit des Postings: „Eine Schande für Oberwart“.
Die Stadtgemeinde stellt dazu klar, dass Personen mit Behindertenparkausweis auch künftig in den Kurzparkzonen kostenlos parken können. Die Gebührenpflicht betreffe ausschließlich die bewirtschafteten Dauerparkflächen.
Tarife und Zeiten im Überblick
- Die Gebühren gelten Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr, außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos.
- Der Tarif beträgt 1,50 Euro je angefangener Stunde, maximal 9 Euro pro 24 Stunden.
- Ergänzend gibt es Monats- und Multi-Visit-Tickets für bis zu 22 Stunden Parkdauer mit mehrmaligem Ein- und Ausfahren; drei Kennzeichen können hinterlegt werden, jedoch ist jeweils nur ein Fahrzeug aktiv.
Das System funktioniert digital ohne Schranken: Das Kennzeichen wird bei Ein- und Ausfahrt automatisch erfasst, bezahlt wird am Automaten, online oder per App. Gleichzeitig wird ein Großteil des Stadtzentrums zur kostenlosen Kurzparkzone mit bis zu 90 Minuten Parkdauer, deren genaue Abgrenzung noch festgelegt wird.
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