Nitratbelastung im Grundwasser: Muss Ministerium handeln?

Nitratbelastung im Grundwasser: Muss Ministerium handeln?
EuGH-Generalanwältin gibt Betroffenen aus dem Nordburgenland Recht. Das endgültige Urteil wird noch vor dem Sommer erwartet.

Im Jahr 2015 wurde das Landwirtschaftsministerium vom Wasserverband Nördliches Burgenland (WLV) ersucht, das bundesweite Aktionsprogramm Nitrat so anzupassen, dass die Nitratbelastung unter den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter sinkt. Das wurde damals seitens des Ministeriums abgelehnt, Wasserversorger hätten keinen Anspruch darauf, diese Forderung zu stellen. Daraufhin wandte sich der WLV mit der Gemeinde Zillingdorf und einem Biobauern aus Lichtenwörth an das Verwaltungsgericht Wien, das den Fall dann an den Europäischen Gerichtshof weiterreichte.

Warten auf das Urteil

Mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellen dürfte. Denn in ihrem Schlussantrag gab EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott den Betroffenen in der Frage des Wasserschutzes Recht: Sie können sich sehr wohl auf die EU-Abwasserrichtlinie zum Nitrat berufen. Angesichts dessen gehen die Vertreter des WLV davon aus, dass „unsere Position voll bestätigt wird“, sagt Helmut Herlicska, Technischer Betriebsleiter des WLV.

Die EuGH-Generalanwältin erklärte, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, ein Einzelner und eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft prinzipiell auf die EU-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen berufen können, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind. Etwa, weil sie darin behindert werden, eigene Brunnen zur Trinkwassergewinnung zu benutzen.

Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, dass zuerst das tatsächliche Urteil abgewartet wird, ehe man dazu Stellung nehmen kann.

Der WLV geht jedenfalls davon aus, dass in seinem Sinne entschieden wird. „In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium entsprechend verantwortungsvoll sicher zu stellen“, sagt Obmann und Bürgermeister Gerhard Zapfl.

Nitratbelastung im Grundwasser: Muss Ministerium handeln?

Mitarbeiter Nikolaus Sauer, Obmann Gerhard Zapfl und Betriebsleiter Helmut Herlicska (v.l.) vor dem EuGH in Luxemburg.

 

Nitrat unter Grenzwert

Sowohl Zapfl als auch Herlicska betonen, dass das vom WLV abgegebene Wasser von „bester Qualität“ sei. Allein in Nickelsdorf gibt es derzeit eine Nitrataufbereitungsanlage, übrigens die einzige im Versorgungsgebiet des WLV. „Wir liegen überall weit unter dem Grenzwert. Aber es geht darum, Entwicklungen vorauszusehen und den Problemen der Zukunft – Stichwort demografische und wirtschaftliche Entwicklung sowie Klimawandel – aktiv zu begegnen“, sagt Herlicska.

Pro Jahr würden weit über 1000 Proben genommen, um eine hohe Wasserqualität für die Bürger sicherzustellen. Um die Nitratbelastung zu reduzieren, schlagen die Vertreter des WLV allerdings Anpassungen in der Landwirtschaft vor, etwa was die möglichen Anwendungszeiträume von Düngemitteln betrifft. „Wir sind keine Gegner der Landwirtschaft“, betont Herlicska. „Aber eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung ohne Aufbereitung muss möglich sein.“

Die Nitratbelastung in Österreich

Eine Untersuchung aus dem Vorjahr zeigt, erhöhte Nitratwerte finden sich fast ausschließlich im Bereich der Hausbrunnen und der privaten Versorgung. Nitrat  gelangt hauptsächlich durch landwirtschaftliche Düngung ins Grundwasser und ohne entsprechende Aufbereitung auch in die privaten Hausbrunnenanlagen. Die Statistik der „AQA WasserChecks“  vom  März 2018 zeigt bei jedem zehnten  Hausbrunnen in Österreich eine Nitratbelastung an.

Nitrat-Hotspots sind Hausbrunnen im Burgenland, in Wien sowie auch in  Niederösterreich. Aber es  zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: Die Nitratbelastung im Hausbrunnenbereich ist in den vergangenen Jahren im Durchschnitt um 16  Prozent gesunken.

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